Freispruch - Babytod in Breitenbach SO bleibt ungeklärt
Damit bleibt der Tod des acht Wochen alten Säuglings im Juli 2010 in Breitenbach SO trotz jahrelanger aufwendigster Ermittlungen ungeklärt. Ebenfalls freigesprochen wurde der Beschuldigte in Bezug auf die Anklagepunkte mehrfache versuchte vorsätzliche Tötung, eventuell mehrfache schwere Körperverletzung.
Das Gericht folgte mit seinem Urteil den Anträgen der Verteidigerin, die auf einen umfassenden Freispruch plädiert hatte. Der Staatsanwalt hatte eine Freiheitsstrafe von 16,5 Jahren wegen vorsätzlicher Tötung und versuchter vorsätzlicher Tötung gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der kleine Bub war laut den Gerichtsmedizinern aller Wahrscheinlichkeit nach erstickt. Ob allerdings Fremdeinwirkung vorlag, konnte aufgrund der Indizien nicht geklärt werden.