Seit 20 Jahren verboten

Für die Umwelt: Hühner und Schweine sollen wieder Tiermehl essen

· Online seit 30.05.2022, 07:47 Uhr
Über zwanzig Jahre lang war es aus Sorge vor einer neuen Tierseuche verboten, Schlachtabfälle zu Tiermehl zu verarbeiten und an Nutztiere zu verfüttern. Nun soll das Verbot aufgehoben werden. Bei der Umsetzung stehen die Schlachtbetriebe, Futtermittelproduzenten und Landwirte allerdings vor Herausforderungen.
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SVP und Grüne sind für gewöhnlich selten einer Meinung. Nicht so in diesem Fall: Zwei beinahe identische Vorstösse von links und rechts fordern, dass Schlachtabfälle von Schweinen und Hühnern künftig wieder als Futtermittel verwendet werden dürfen, wie die «Luzerner Zeitung» schreibt. Das war in den vergangenen zwanzig Jahren verboten.

Hintergrund des Verbots war die Rinderkrankheit BSE, die in den 90er-Jahren Landwirte und Konsumentinnen verunsicherte. Verbreitet wurde die Krankheit, weil die Bauern ihren Rindern verunreinigtes Tiermehl verfütterten. Mehrere Hundert Tiere in der Schweiz starben. In der Folge verbot der Bund die Beimengung von Tiermehl in Futtermittel.

Zur Erklärung: Bei Tiermehl handelt es sich um Schlachtabfälle wie Gedärme und Knochen, die zerkleinert, sterilisiert und anschliessend getrocknet werden. Es wurde bis zum Verbot 2001 dem Futter für Nutztiere beigemischt.

Wiederkäuern soll Tiermehl weiterhin nicht verfüttert werden

Das soll nun bald wieder möglich sein, allerdings nur für Schweine und Geflügel. Wiederkäuer wie Rinder, Schafe und Kühe dürfen nach wie vor kein Tiermehl essen, da sie Pflanzenfresser sind. Der Nationalrat hat die entsprechenden Vorstösse von Manuel Strupler (SVP/TG) und Martina Munz (SP/SH) in der Wintersession ohne Diskussion angenommen. Nun berät am Montag der Ständerat darüber.

Für den Thurgauer Nationalrat Manuel Strupler ist die Zeit reif, dass «Schlachtnebenprodukte und damit tierische Eiweisse wiederverwertet werden können». Er argumentiert, dass so «die Importe von pflanzlichen Eiweissträgern wie beispielsweise Soja reduziert und damit Ressourcen geschont werden können».

Seine Ratskollegin Martina Munz führt ins Feld, dass die EU das Verbot vor knapp einem Jahr aufgehoben hat. Dort darf Tiermehl dem Geflügel- und Schweinefutter wieder beigemischt werden – und zwar in Kreuzung: Hühner fressen Schweineproteine, Schweine fressen Hühnerproteine.

Futtermittelfabrikanten stehen vor Hindernissen

Der Bauernverband unterstützt die Forderungen aus der Politik: Es sei wichtig, Kreisläufe zu schliessen und damit die Umwelt zu entlasten. «Schlachtnebenprodukte enthalten hochwertige Proteine und wertvolle Spurenelemente, die heute als Ergänzungsmittel zugeführt werden müssen», sagt Michel Darbellay vom Bauernverband. Die Wiederverwertung von Schlachtabfällen sei auch deshalb begrüssenswert, weil dadurch die «Importe von Sojaprodukten reduziert werden können, deren Beschaffung aus nachhaltiger Quelle zurzeit aufgrund des Krieges in der Ukraine sehr viel schwieriger» geworden sei, so Darbellay.

Auch die Vereinigung der Schweizer Futtermittelfabrikanten äussert sich zustimmend – allerdings mit Vorbehalten: «Wir sind grundsätzlich offen, dem Futter wieder tierische Proteine beizumischen. Allerdings bringt eine Aufhebung des Verbots auch gewisse Herausforderungen mit sich», sagt Geschäftsführer Christian Oesch. Er spricht die «erforderliche Trennung der Produktionsketten nach Tierarten» an. Heisst konkret: «Wenn wir Tiermehl einsetzen wollen, müssen wir dafür sorgen, dass wir für jede Tierart separate Anlagen haben. Solche sind in der kleinstrukturierten Mischfutterbranche noch sehr selten.» Ob künftig mehr Betriebe getrennte Produktionen einführen, hänge von den Rahmenbedingungen ab, die der Bund festlegt, sofern auch der Ständerat den beiden Vorstössen zustimmt.

Wie stehen Konsumenten zu Tiermehl im Futter?

Hinzu kommt laut Oesch eine weitere Hemmschwelle: «Wir wissen nicht, ob die Konsumentinnen und Konsumenten Fleisch oder Eier akzeptieren von Tieren, die mit Tiermehl gefüttert wurden.»

Zu grosse Sorgen muss sich Oesch in dieser Sache aber nicht machen, bekräftigt die Stiftung für Konsumentenschutz auf Anfrage: «Bei den Konsumentinnen und Konsumenten stösst die Zulassung der Tiermehlfütterung an Nutztiere auf grössere Zustimmung als noch vor einigen Jahren», sagt Alex von Hettlingen. Dies habe einerseits mit der «sich verschärfenden Klima- und Foodwaste-Problematik» zu tun, andererseits auch damit, dass «gesundheitliche Risiken weitgehend ausgeschlossen werden können». Die Wiederzulassung dürfe allerdings nur unter der Bedingung erfolgen, dass die verschiedenen Tiermehle über die ganze Verarbeitungskette strikt getrennt werden, «damit Kannibalismus ausgeschlossen werden kann», so von Hettlingen.

veröffentlicht: 30. Mai 2022 07:47
aktualisiert: 30. Mai 2022 07:47
Quelle: Luzerner Zeitung

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