7 Antworten zur Medienkonferenz

Gebührenpflichtige Tests und Ausdehnung der Zertifikatspflicht: Das musst du wissen

25.08.2021, 18:44 Uhr
· Online seit 25.08.2021, 16:24 Uhr
Der Bundesrat hat beschlossen, dass präventive Corona-Tests ab dem 1. Oktober selbst bezahlt werden müssen. Zudem schlägt er den Kantonen vor, die Zertifikatspflicht auszuweiten. Die wichtigsten Punkte der Medienkonferenz von Alain Berset zusammengefasst.

Quelle: Tele 1

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Was hat der Bundesrat am Mittwoch beschlossen?

Personen, die sich testen lassen, um ein Zertifikat zu erhalten, müssen den Test ab 1. Oktober selbst bezahlen. Weil alle Personen inzwischen die Möglichkeit hatten, sich impfen zu lassen, erachtet es der Bundesrat nicht mehr als Aufgabe der Allgemeinheit, die Testkosten zu übernehmen. Zweitens können Auslandschweizerinnen und -schweizer, deren enge Familienangehörige (Ehepartner, Kinder, Eltern und Schwiegereltern im selben Haushalt) sowie Grenzgängerinnen und -gänger sich neu in der Schweiz impfen lassen. Die Kosten übernimmt der Bund.

Quelle: CH Media Video Unit

Gibt es Ausnahmen bei den kostenpflichtigen Tests?

Ja, die gibt es. Wer sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen kann, muss die Kosten nicht selbst tragen. Die Testkosten für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren übernimmt der Bund ebenfalls weiterhin. Zudem werden die Kosten für einen Test bei einem Besuch in einer Gesundheitseinrichtung (Alters- oder Pflegeheim oder Spital) weiterhin gratis sein. Bei einem negativen Testresultat wird aber anstelle eines Zertifikats lediglich eine Bescheinigung ausgestellt. Tests für Personen mit Covid-Symptomen werden weiterhin vom Bund übernommen.

Quelle: CH Media Video Unit

Wird die Zertifikatspflicht ausgeweitet?

Nicht sofort. Aufgrund der steigenden Spitaleinweisungen kann eine Überlastung der Spitäler laut dem Bundesrat bereits in wenigen Wochen nicht ausgeschlossen werden. Deshalb hat er den Kantonen vorsorglich zusätzliche Massnahmen in Konsultation gegeben. Dabei spielt die Ausdehnung der Zertifikatspflicht eine zentrale Rolle, um auf Schliessungen ganzer Branchen verzichten zu können. Zudem sollen Clubs und Tanzlokale künftig wieder Kontaktdaten erheben müssen, um das Contact Tracing zu vereinfachen.

Welche Bereiche wären von der ausgeweiteten Zertifikatspflicht betroffen?

Der Bundesrat schlägt vor, die heute in Clubs bestehende Zertifikatspflicht auf alle Innenbereiche von Restaurants, Bars und Clubbetrieben auszudehnen. Darunter fallen auch Hotelrestaurants. Ebenfalls von der Zertifikatspflicht betroffen wären Veranstaltungen im Innern (Konzerte, Theater, Kino, Sportveranstaltungen und Hochzeiten) sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen (Museen, Zoos, Fitnesscenter, Kletterhallen, Hallenbäder, Thermalbäder oder Casinos). Aber auch Trainings oder Musik- und Theaterproben, bei welchen heute keine Maskenpflicht besteht, wären betroffen. Wenn in Restaurants sämtliche Mitarbeitende ein gültiges Covid-Zertifikat besitzen, soll das Personal künftig auf die Maske verzichten können.

Gibt es auch Ausnahmen bei dieser Zertifikatspflicht?

Ja, auch hier gibt es Ausnahmen. Aus Gründen des Grundrechtsschutzes sind religiöse Veranstaltungen, Bestattungen sowie Anlässe zur politischen Meinungsbildung bis maximal 30 Personen von der Zertifikatspflicht ausgenommen. Bei diesen gilt in Innenbereichen eine Maskenpflicht. Für Trainings, Musik- oder Theaterproben mit beständigen Gruppen von maximal 30 Personen gilt die Zertifikatspflicht ebenfalls nicht. Bei Veranstaltungen im Freien oder bei Betrieben, welche ausschliesslich Aussenbereiche umfassen, sollen ebenfalls die bisherigen Regeln gelten. Zudem braucht es für eine Hotelübernachtung kein Covid-Zertifikat.

Kann das Covid-Zertifikat auch am Arbeitsplatz genutzt werden?

Der Bundesrat möchte dies in der neuen Verordnung klären. Es soll explizit festgehalten werden, dass die Arbeitgeber das Vorhandensein eines Zertifikats prüfen dürfen, wenn dies der Festlegung angemessener Schutzmassnahmen oder der Umsetzung des Testkonzepts dient.

Wie geht es jetzt weiter?

Zur Ausdehnung der Zertifikatspflicht können die Kantone bis am 30. August Stellung nehmen. Viel Zeit sei das nicht. Doch laut Gesundheitsminister Alain Berset kann der Bundesrat mit Massnahmenverschärfungen nicht zuwarten, bis die Spitäler überlastet sind. Bis diese Verschärfungen sich auf die Spitaleinweisungen auswirken, würde es zwei bis drei Wochen dauern. Nach der Konsultationsfrist wird der Bundesrat entscheiden. Klar ist: Die Hygiene- und Abstandempfehlungen, die Quarantäneregeln sowie die generelle Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen, Läden und im öffentlichen Verkehr bleibt bestehen.

(ova)

veröffentlicht: 25. August 2021 16:24
aktualisiert: 25. August 2021 18:44
Quelle: ArgoviaToday

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