Wirtschaft

Geldwäscherei bei Digitalwährungen: Finanzmarktaufsicht deckte 2019 zehn Fälle auf

02.04.2020, 14:34 Uhr
· Online seit 02.04.2020, 14:33 Uhr
Mit dem sogenannten Initial Coin Offering vermeiden Kryptowährungen die für andere Kapitalaufnahmen vorgeschriebenen Regulierungen. Die Finanzmarktaufsicht Finma hat ihnen nun auf die Finger geschaut.
Anzeige

(wap) 60 Initial Coin Offerings wurden 2019 von der Finanzmarktaufsicht Finma überprüft. Dabei handelt es sich um eine Form von crowd-basierter Kapitalaufnahme für Kryptowährungen. In zehn Fällen deckte die Finma dabei Geldwäscherei auf und erstattete Strafanzeige. In acht weiteren Fällen gab es einen Eintrag auf der Warnliste der Finma. Dies geht aus dem am Donnerstag veröffentlichten Jahresbericht 2019 der Finanzmarktaufsicht hervor.

Insgesamt führte die Finma 1185 Abklärungen durch. Im Bereich der Aufsicht konzentrierte sie sich auf den Umgang der Geldinstitute mit tiefen oder negativen Zinsen, insbesondere im Immobilienbereich.

Die Finma wandte für ihre Tätigkeit 2019 123 Millionen Franken auf. Sie hat 465 Vollzeitbeschäftigte.

veröffentlicht: 2. April 2020 14:33
aktualisiert: 2. April 2020 14:34
Quelle: CH Media

Anzeige
Anzeige
redaktion@pilatustoday.ch