Mit AK-47 im Denner

Gericht veurteilt Mann wegen bewaffnetem Einkauf

13.11.2020, 19:45 Uhr
· Online seit 13.11.2020, 18:18 Uhr
Ein Mann schlendert seelenruhig durch die Regale einer Dennerfiliale in Aarburg, auf dem Rücken ein Kalaschnikow Sturmgewehr. Dieses hatte der Mann zwar legal erworben, jedoch nicht mit sich führen dürfen. Dafür wurde er jetzt verurteilt.

Quelle: PilatusToday

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Man kennt solche Szenen aus Texas, wo es normal zu sein scheint, bewaffnet rumzulaufen. Dass man dafür im Aargau eine Bewilligung braucht, scheint ein 33-jähriger Lette nicht gewusst zu haben, als er sich im Mai 2020 bewaffnet auf zur Einkaufstour macht.

Bedingte Geldstrafe und 100 Franken Busse

Dazwischen wird der Mann von mehreren Passanten auf seine ungeladene Waffe angesprochen. Beim Ausgang wartet ein Grossaufgebot der Polizei und die Handschellen klicken. Das Bezirksgericht Zofingen verurteilte den Mann am Donnerstag zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen sowie zu einer Busse von 100 Franken. Dem Mann sei zugutegekommen, dass die Waffe ungeladen war und er mit seiner Aktion keine bösen Absichten gehabt habe. Die Waffe hatte der Mann am gleichen Tag legal erworben.

Schuld waren die Ladenöffnungszeiten

Es war der Samstag vor Pfingsten und kurz vor Ladenschluss. Deshalb sei er noch schnell einkaufen gegangen, anstatt die Waffe schnell nach Hause zu bringen. Dies gab der arbeitslose Lette vor Gericht an. Die Freude an seiner Kalaschnikow hielt nicht lange an, das Sturmgewehr wurde von der Polizei eingezogen. Was der Mann zum Urteil sagt, siehst du im Video oben. (red.)

veröffentlicht: 13. November 2020 18:18
aktualisiert: 13. November 2020 19:45
Quelle: PilatusToday

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