Gerichtsentscheid: Miete für Homeoffice
Quelle: PilatusToday
Es könnte ein wegweisendes Urteil sein, das das Bundesgericht am 23. April fällte und nun publik wurde: Eine Firma wurde dazu verpflichtet, einem Mitarbeiter einen Teil der Wohnungsmiete zu zahlen, da er Homeoffice machen musste, wie die "SonntagsZeitung" berichtet.
Es gab zwar keine entsprechende Entschädigungsvereinbarung und der Mitarbeiter mietete auch nicht ein zusätzliches Zimmer oder sogar eine neue Wohnung. Trotzdem konnte der Mann die Forderung sogar rückwirkend geltend machen. 150 Franken monatlich fanden die Richter angemessen.
Keine Überraschung für den Professor
Nicht überrascht vom Urteil ist der St. Galler Professor für Arbeitsrecht Thomas Geiser: «Das Gesetz verpflichtet die Arbeitgeber, ihren Mitarbeitern alle zur Ausführung der Arbeit entstehenden Auslagen zu ersetzen», sagt er gegenüber der «SonntagsZeitung». Beim GA beispielsweise seien vergleichbare Auslagen schon seit Jahren Praxis.
Geiser schliesst Ansprüche auf Mietentschädigung selbst für die spezielle Zeit der Corona-Krise nicht aus. Und der Experte glaubt, dass Mietentschädigungen für Homeoffice in Zukunft selbstverständlich werden.
Gewerkschaftsbund grundsätzlich zufrieden
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund zeigt sich gegenüber der «SonntagsZeitung» erfreut über das Urteil, sieht jedoch auch ein Problem: "Es wäre falsch, wenn nur jene eine Entschädigung bekommen, bei welchen der Chef das ausdrücklich oder gar vertraglich angeordnet hat.» Denn viele Angestellte, die angeblich freiwillig im Homeoffice arbeiten, seien «faktisch ins Homeoffice getrieben worden».