Schweiz - EU

Gewerbeverband präsentiert Plan B zum EU-Rahmenabkommen

· Online seit 17.05.2021, 10:20 Uhr
Der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) lehnt den aktuellen Vertragsentwurf zum Rahmenabkommen ab. Statt teure EU-Regeln zu übernehmen, solle die Schweiz mit der Umsetzung von Massnahmen wie der Regulierungskostenbremse die Wettbewerbsfähigkeit steigern.
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Wie weiter, wenn das Rahmenabkommen mit der EU scheitert? Der Gewerbeverband hat am Montag einen Plan B präsentiert. Das Abkommen sei «nur ein Mittel», um die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz zu stärken, heisst es in einer Mitteilung. Der «Königsweg» sei jedoch die Vitalisierung des Binnenmarktes und eine gute internationale Positionierung der Schweiz.

Vitalisierung

«Das wohl effizienteste Mittel», um die Wettbewerbsfähigkeit und die Produktivität von Schweizer Unternehmen zu fördern, sei die Einführung der Regulierungskostenbremse.

Regulierungskosten umfassen laut Definition des Bundes und des SGV die administrativen Kosten für Unternehmen wie zum Beispiel Kosten für Verfahren und Formalitäten einerseits und die Kosten für die Einhaltung der Regulierungen andererseits. So ziehe jedes Gesetz ein Preisschild für die Unternehmungen nach sich, heisst es in einem Positionspapier des SGV.

Aktuell sei davon auszugehen, dass die Regulierungskosten die Unternehmen jährlich 70 Milliarden Franken kosten würden.

Mit der Einführung der Bremse würden all jene Vorlagen, die besonders hohe Kosten auslösten und mehr als 10'000 Unternehmen betreffen, im Parlament dem qualifiziertem Mehr unterstellt. Das Gesetz müsste also mindestens 101 Ja-Stimmen im Nationalrat und 24 Ja-Stimmen im Ständerat erhalten.

Diese Forderung des SGV ist nicht neu. Bereits Ende Mai 2010 beschloss der Gewerbekongress in Lugano eine Forderung zur Senkung der Regulierungskosten. Der Bundesrat reagierte. Er schickte Ende April dieses Jahres einen Vorschlag zur Regulierungsbremse in die Vernehmlassung. Diese dauert bis am 18. August.

Weitere Eckpunkte des Vitalisierungsprogramms des SGV sind die Anpassung des Arbeitsrechts an die Bedürfnisse eines flexiblen Arbeitsmarkts, die Digitalisierung und die Stabilisierung der Sozialwerke. Diese müssten mit einer Schuldenbremse wieder ins Lot gebracht werden und nicht mit einer Erhöhung der Mehrwertsteuer.

Internationale Positionierung

Auf dem internationalen Parkett solle die Schweiz im Falle eines Scheiterns der Verhandlungen das Freihandelsabkommen mit der EU aus dem Jahre 1972 modernisieren. Eine Aktualisierung sei auch im Interesse der EU, heisst es in der Mitteilung.

Mit der Kohäsionsmilliarde habe die Schweiz zudem «ein Druckmittel», das eingesetzt werden müsse. Es sei auch denkbar, den Schweizer Beitrag an die Binnenmarktentwicklung zu erhöhen, um den Schweizer Hochschulen die Teilnahme an Forschungsprojekten zu ermöglichen.

Es gebe einen Weg für die Schweiz, auch wenn die Verhandlungen zum Rahmenabkommen scheitern würden, hält der SGV fest.

veröffentlicht: 17. Mai 2021 10:20
aktualisiert: 17. Mai 2021 10:20
Quelle: sda

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