Gender-Debatte

Gnadenfrist für Frauenquote in Verwaltungsrat und Geschäftsleitung

· Online seit 04.01.2021, 06:09 Uhr
Ab diesem Januar müssen börsenkotierte Unternehmen in der Schweiz mindestens 30 Prozent der Verwaltungsratsposten mit Frauen besetzen. In der Geschäftsleitung reichen 20 Prozent Frauenanteil. Das hat die Politik letzten Sommer mit dem revidierten Aktienrecht entschieden.
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Nach wie vor kommen viele grosse Schweizer Unternehmen nicht an diese Richtwerte heran. Nun gibt ihnen das revidierte Aktienrecht Zeit, diese Werte zu erreichen. Für den Verwaltungsrat gelten fünf Jahre, für die Geschäftsleitung zehn Jahre.

Werden diese Richtwerte nicht eingehalten, ist das Unternehmen verpflichtet, im Bericht an die Aktionäre die Gründe anzugeben und die Massnahmen zur Verbesserung darzulegen.

veröffentlicht: 4. Januar 2021 06:09
aktualisiert: 4. Januar 2021 06:09
Quelle: PilatusToday

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