Gender-Debatte
Gnadenfrist für Frauenquote in Verwaltungsrat und Geschäftsleitung
· Online seit 04.01.2021, 06:09 Uhr
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Nach wie vor kommen viele grosse Schweizer Unternehmen nicht an diese Richtwerte heran. Nun gibt ihnen das revidierte Aktienrecht Zeit, diese Werte zu erreichen. Für den Verwaltungsrat gelten fünf Jahre, für die Geschäftsleitung zehn Jahre.
Werden diese Richtwerte nicht eingehalten, ist das Unternehmen verpflichtet, im Bericht an die Aktionäre die Gründe anzugeben und die Massnahmen zur Verbesserung darzulegen.
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