Bundesgericht

Handgemenge mit Urner Polizei: Freispruch für psychisch Kranken bestätigt

01.07.2022, 12:04 Uhr
· Online seit 01.07.2022, 12:04 Uhr
Das Bundesgericht hat den Freispruch vom Vorwurf der versuchten schweren Körperverletzung für einen Mann bestätigt, der mit einer Pfefferspray-Pistole auf eine Polizistin zielte. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Uri hatte vergeblich die Aufhebung des kantonalen Entscheids gefordert.
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Die Verurteilung des Mannes wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte und Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz ist hingegen rechtskräftig. Dies geht aus einem am Freitag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor.

Der Mann sollte im Januar 2017 im Zusammenhang mit nicht befolgten behördlichen Anordnungen auf den Polizeiposten gebracht werden. In Altdorf wurde er beim Spaziergang mit seinem Hund von zwei Polizisten angehalten.

Er widersetzte sich, und es kamen schliesslich zwei Polizistinnen dazu, um den Mann zu überwältigen. Während der physischen Auseinandersetzung gelang es dem Mann, eine Pfefferspray-Pistole hervorzuziehen.

Das Obergericht Uri kam im Februar zum Schluss, aufgrund der Aussagen der Beteiligten und des dynamischen Ablaufs könne der Abstand zwischen der Pfefferspray-Pistole und der Polizistin nicht bestimmt werden.

Im Zweifel für den Angeklagten

Es bestünden Zweifel an der Distanz von 50 Zentimetern. Deshalb könnten auch nicht schwere physische Folgen angenommen werden, falls die Polizistin tatsächlich getroffen worden wäre. Das Obergericht entschied deshalb nach dem Grundsatz «im Zweifel für den Angeklagten».

Der forensisch-psychiatrische Sachverständige hatte in seinem Bericht festgehalten, dass der Mann an einer kombinierten Persönlichkeitsstörung mit paranoiden und schizoiden Anteilen leide. Weil er die Staatsgewalt ablehne, sei er davon ausgegangen, dass ein Handeln zulässig sei. In den Befragungen hatte sich der Verurteilte zudem selbst belastet, wie aus dem Urteil des Bundesgerichts hervorgeht.

Es bleibt damit bei einer unbedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu 30 Franken und einer Busse von 400 Franken.

veröffentlicht: 1. Juli 2022 12:04
aktualisiert: 1. Juli 2022 12:04
Quelle: sda

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