Der Weinbauer und Weinhändler wurde vom Gericht in Sitten wegen Betrugs, ungetreuer Geschäftsbesorgung, Urkundenfälschung und Anstiftung zur Urkundenfälschung verurteilt, wie Gerichtspräsidentin Sophie Bartholdi Métrailler am Montagmorgen bei der Urteilsverkündung erklärte. Es handelt sich um die höchste Strafe, die in einem Fall im Zusammenhang mit dem Weinbau im Wallis ausgesprochen wurde.
Fast 12 Millionen Franken ergaunert
In der Verhandlung hatten die Staatsanwaltschaft und die Klägerseite fünf Jahre Gefängnis gefordert. Der Winzer soll fast 900'000 Liter Wein unter falscher Etikette verkauft haben. Gemäss der durchgeführten Untersuchung soll er über 730'000 Liter spanischen Wein und etwa 130'000 Liter Wein aus Schaffhausen von zwei deutschen Unternehmen gekauft haben. Dies habe er verschleiert, indem er in der Buchhaltung falsche Rechnungen etwa über das Abfüllen in Flaschen oder über Beratungsleistungen aufgeführt habe.
Die Anklage sprach von fast 12 Millionen Franken, die der Mann zwischen 2009 und 2016 für den Wein, den er unter der geschützten Bezeichnung AOC kassiert haben soll.
Nur als Zwischenhändler gedient?
Die Verteidigung zeichnete ein ganz anderes Bild. Der Angeklagte habe zugegeben, falsche Rechnungen ausgestellt und Walliser Wein ausserhalb der Quote unter dem AOC-Label verkauft zu haben. Alle falschen Rechnungen hätten dazu gedient, den Kauf von Überproduktion zu rechtfertigen. Die Bezahlung dieses Überschusses habe es den Winzern ermöglicht, Verluste auszugleichen - diese seien beispielsweise durch klimatische Herausforderungen entstanden.
Der Angeklagte wiederholte am Montag vor Gericht, dass er niemals Schaffhauser oder ausländischen Wein unter der Bezeichnung «AOC Valais» verkauft habe. Sein Anwalt sagte, die gekauften Schaffhauser Weine seien mit anderen Deklarationen vermarktet worden. Die Tausenden Liter spanischen Weins seien vollständig an einen anderen Winzer geliefert worden. Sein Mandant habe als Vermittler gedient.
Die Verteidigung forderte einen teilweisen Freispruch des angeklagten Winzers. Sein Anwalt vertritt die Haltung, dass sein Mandant lediglich wegen Warenfälschung und Urkundenfälschung verurteilt werden sollte.
(sda/lba)
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