Hauseigentümer sollen für Erdbebenversicherung bezahlen
(agl) Die Urek will den den Bundesrat mittels Motion beauftragen, die gesetzlichen Grundlagen für eine Schweizerische Erdbebenversicherung zu schaffen. Als Alternative zu einer obligatorischen Versicherung schlägt die Kommission dabei die Finanzierung durch eine Eventualverpflichtung vor, wie es in einer Mitteilung der Parlamentsdienste vom Mittwoch heisst. Das bedeutet, dass im Falle eines schweren Erdbebens alle Hauseigentümer dazu verpflichtet würden, einen bestimmten Prozentsatz des Versicherungswerts ihres Gebäudes als Einmalprämie in die Versicherung einzubringen.
Die Corona-Krise habe gezeigt, dass auch seltene Ereignisse eintreten können, heisst es im Motionstext. Es sei deshalb angebracht, Vorkehrungen zu treffen und den volkswirtschaftlichen Schaden für die Schweiz gering zu halten. Eine Kommissionsminderheit sprach sich gegen die Motion aus. Es sei Sache der Kantone, bei Bedarf einen neuen Lösungsvorschlag zu präsentieren, heisst es in der Mitteilung weiter.