Heilerin wegen Millionenbetrugs zu Haftstrafe verurteilt
Das Unheil begann 2010 an einer Esoterik-Messe in Zürich. Dort traf die Beschuldigte laut Anklageschrift auf das spätere Opfer, eine Ehefrau aus gutem Haus in schwieriger Lebensphase. Sie konnte sie überzeugen, an ihrem Lebenshilfe-Lehrgang teilzunehmen und setzte sie dabei unter Druck – gemäss Staatsanwaltschaft gab es typische Merkmale einer sektenartigen Gemeinschaft.
Mehrere Millionen für Begegnungszentrum
Dabei hätten etwa die Isolation vom familiären Umfeld, Hierarchieordnung und auch die Thematisierung von Geld und Finanzen eine Rolle gespielt. Letzteres führte dazu, dass das Opfer einer Stiftung der Heilerin mehrere Millionen für den Aufbau eines Begegnungszentrums in einem Glarner Bergdorf schenkte.
Schliesslich überwies sie für den geplanten Kauf einer Nachbarliegenschaft weitere 1,5 Millionen Franken. Das Geld hätte innert ein bis zwei Jahren zurückbezahlt werden sollen. Der Kauf kam nicht zustande, die Beschuldigte überwies das Stiftungsgeld auf ihr eigenes Konto. Knapp zwei Jahre später war von dem Geld nichts mehr übrig – den Grossteil hatte die Beschuldigte für private Zwecke verbraucht.
«Abhängigkeit aufgebaut»
Sie habe sich bereichern wollen und dazu die instabile Persönlichkeit und Unerfahrenheit ihres Opfers ausgenutzt und eine Abhängigkeit aufgebaut, hält die Staatsanwaltschaft fest. Motiv sei der Traum eines eigenen Begegnungszentrums und ein gehobener Lebensstandard gewesen.
Es sei für das Opfer nicht sichtbar gewesen, dass die Beschuldigte das Geld gar nie habe zurückzahlen wollen. Die Beschuldigte bestritt den fehlenden Rückzahlwillen.
Zehn Monate ins Gefängnis
Das Kriminalgericht Luzern verurteilte die Angeklagte wegen Veruntreuung, Betrugs, ungetreuer Geschäftsbesorgung und mehrfacher Urkundenfälschung. Es verhängte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten. Zehn Monate muss sie absitzen, für den Rest gilt eine Bewährungszeit von drei Jahren, wie aus dem Urteil hervorgeht, das am Montag veröffentlicht wurde.
Damit ging das Gericht über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus, die zweieinhalb Jahre Gefängnis gefordert hatte, davon ein halbes Jahr unbedingt. Das beschlagnahmte Haus des Begegnungszentrums lässt das Gericht verwerten. Das Opfer, das als Privatklägerin auftrat, erhält 1,5 Millionen Franken Schadenersatz.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und liegt ohne Begründung vor.