Gericht

Hochseeflotten-Prozess: Reeder soll 7,5 Jahre ins Gefängnis

· Online seit 02.07.2020, 14:55 Uhr
Eine lange Haftstrafe und eine happige Geldbusse: Das fordert der Staatsanwalt für den angeklagten Reeder im Hochseeflotten-Prozess.
Anzeige

Der ehemalige Reeder Hans-Jürg Grunder habe eine beträchtliche kriminelle Energie an den Tag gelegt, sagte der Berner Staatsanwalt Roman Sigrist gestern in seinem zweieinhalbstündigen Plädoyer Wirtschaftsgericht des Kantons. Er erachtet die Tatbestände Leistungsbetrug, Betrug, ungetreue Geschäftsbesorgung, Urkundenfälschung und Falschbeurkundung, alles meist mehrfach begangen, für erwiesen. Dafür beantragt der Staatsanwalt 7,5 Jahre Gefängnis, also angesichts der Summe an Delikten das Eineinhalbfache der Maximalstrafe von fünf Jahren.

Zudem soll Grunder mit 360 Tagessätzen zu 150 Franken, bedingt erlassen, bestraft werden. Weiter verlangt die Anklage, dass Grunder den erzielten Vermögensvorteil von 11,7 Millionen zurückzahlt. Dabei hat Grunder noch Glück, denn ein Teil der Vorwürfe ist lauf Staatsanwalt verjährt.

Die 13 Schiffe umfassende und vom Bund mit Bürgschaften gesicherte Hochseeflotte von Grunder ging 2017 in Liquidation. Der Bund erlitt einen Schaden von 200 Millionen Franken.

Lügenkonstrukt errichtet

Der Ankläger führte aus, wie Reeder Grunder praktisch ohne eigenes Kapital ab den 2000er-Jahren durch «Buebetrickli» zu vom Bund verbürgten Schiffen kam. Indem er Schiffsbauverträge simulierte und zu hohe Kosten in Rechnung stellte. So erzielte Millionen landeten teilweise auf Grunders Konten, teilweise in der Reederei. Der Reeder errichtete offensichtlich ein Lügenkonstrukt, das auch in den Folgejahren bestehen blieb, bis die Sache wegen der Seeschiffahrtskrise aufflog.

Der Reeder operierte zudem mit Briefkastenfirmen in Hongkong und Gibraltar, die heimlich ihm gehörten. Die Hongkong-Firma, so die Anklage, trat als Darlehensgeber an Grunders Reederei auf, und dieses Darlehen wurde zurückbezahlt. Nur hatte es das Darlehen gar nie gegeben, auch dieser Operation lagen fingierte Schiffsbaukosten zugrunde. Der Reeder soll sich durch diese Aktion bereichert haben wie durch andere auch.

Missmanagement seit Jahren

Gar nicht gut kam die Bundesverwaltung weg, die die Grunder-Bürgschaften zu wenig prüfte. Massgebend war hier der Chefbeamte Michael Eichmann, lange für Bürgschaften zuständig, später Angestellter von Grunder. Er kommt aber ohne Strafe davon, weil die Bundesanwaltschaft das Verfahren gegen ihn eingestellt hat.

Vertreter der Privatkläger, die nach dem Staatsanwalt an der Reihe sind, weisen zudem darauf hin, dass seit 2009 bekannt war, dass die Grunder-Flotte überschuldet war. Die Flotte war von Anfang an unterkapitalisiert, sie warf auch gar nie richtig Gewinn ab. Anzeichen auf Überschuldung und Missmanagement gab es schon seit Jahren.

Die Verhandlung läuft noch. Das Urteil soll heute in einer Woche fallen. Für Grunder gilt die Unschuldsvermutung.

veröffentlicht: 2. Juli 2020 14:55
aktualisiert: 2. Juli 2020 14:55
Quelle: CH Media

Anzeige
Anzeige
redaktion@pilatustoday.ch