Entscheid gefallen

Immunität von SVP-Nationalrat Roger Köppel wird nicht aufgehoben

22.08.2022, 16:32 Uhr
· Online seit 22.08.2022, 16:13 Uhr
Der SVP-Nationalrat Roger Köppel steht weiterhin unter dem Schutz der Immunität. Gegen ihn darf somit nicht wegen Amtsgeheimnisverletzung ermittelt werden.
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SVP-Nationalrat Roger Köppel bleibt durch die Immunität vor Ermittlungen wegen Amtsgeheimnisverletzung geschützt. Die Immunitätskommission des Nationalrats ist der Rechtskommission des Ständerates gefolgt. Das Büro des Nationalrats soll Disziplinarmassnahmen prüfen. Gemäss dem Parlamentsgesetz könnte dies ein Verweis oder ein sechsmonatiger Ausschluss aus den Kommissionen sein.

Kein Interesse an Strafverfolgung

Zwar geht die Immunitätskommission des Nationalrates (IK-N) davon aus, dass der Zürcher Nationalrat mit dem direkten Zitieren aus einem als «vertraulich« klassifizierten Dokument «das Kommissionsgeheimnis verletzt und die Position der aussenpolitischen Kommission damit massiv geschwächt hat», wie die IK-N am Montag mitteilte.

Das Interesse an einer Strafverfolgung durch die Bundesanwaltschaft sei aber in diesem Fall sehr klein, weil in erster Linie das Parlament und dessen Kommissionen selbst die Geschädigten seien. Mit 4 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen habe die IK-N deshalb auf eine Aufhebung von Köppels Immunität verzichtet.

Mit 5 zu 3 Stimmen sprach sie sich indes dafür aus, das Büro des Nationalrates zu ersuchen, gegen Köppel eine Disziplinarmassnahme zu ergreifen. Sie folgte damit auch hier dem Vorschlag der Rechtskommission des Ständerates (RK-S).

Als Journalist berichtet

«Weltwoche»-Chefredaktor Köppel hatte von einer Durchsuchung bei der lokalen Tochterfirma des Schweizer Uhrenherstellers Audemars Piguet in Moskau berichtet. Dabei soll der russische Inlandgeheimdienst wegen angeblicher Zollvergehen Uhren im Wert von mehreren Millionen Franken beschlagnahmt haben.

Köppel hatte vor der IK-N erklärt, dass er von den fraglichen Informationen als Journalist vor dem Erhalt der Kommissionsunterlagen Kenntnis gehabt habe. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.

(sda/roa)

veröffentlicht: 22. August 2022 16:13
aktualisiert: 22. August 2022 16:32
Quelle: Today-Zentralredaktion

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