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In diesen Kantonen gilt die Maskenpflicht in den Läden

14.10.2020, 15:02 Uhr
· Online seit 07.10.2020, 17:12 Uhr
Insgesamt gilt in 14 Schweizer Kantonen eine Maskenpflicht in den Läden. Die meisten Zentralschweizer Kantone sowie die gesamte Ostschweiz sträuben sich weiterhin vor dieser Massnahme. Die Frage ist, wie lange noch?

Quelle: Tele 1

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  • Jura (seit 6. Juli): Eine Maskenpflicht beim Einkaufen.
  • Waadt (seit 8. Juli): Maskenpflicht in Geschäften mit mehr als zehn Kunden gleichzeitig. Seit dem 17. September gilt Maskenpflicht auch in öffentlich zugänglichen Orten wie Theatern oder Bibliotheken.
  • Genf (seit 28. Juli): Maskenpflicht in allen Geschäften des Kantons sowie in Restaurants und Bars.
  • Basel-Stadt (seit 24. August): Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen von Verkaufslokalen und Einkaufszentren sowie für Arbeitnehmende in öffentlich zugänglichen Innenräumen von Restaurants.
  • Zürich (seit 27. August): Maskenpflicht in allen Innenräumen von Einkaufsläden, Einkaufszentren und Märkten.
  • Neuenburg (seit 28. August): Maskenpflicht in Geschäften. Am 3. Juli hatte die Regierung eine Empfehlung zum Maskentragen in Einkaufszentren abgegeben.
  • Freiburg (seit 28. August): Maskenpflicht ab zwölf Jahren in Einkaufsgeschäften und Supermärkten. Gilt auch für das Verkaufspersonal, falls es sich nicht mit Trennwänden schützen kann.
  • Wallis (seit 31. August): Maskenpflicht für Kunden und Personal ohne andere Schutzmassnahmen im Innern von Läden und Verkaufszentren.
  • Solothurn (seit 3. September): Maskenpflicht in allen Einkaufsläden und Einkaufszentren.
  • Zug (seit 10. Oktober): Maskenpflicht gilt für Personen in öffentlich zugänglichen Innenräumen von Läden und Einkaufszentren. Auch Mitarbeitende von Restaurants müssen neu eine Maske tragen.
  • Bern (seit 12. Oktober): Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen, das heisst zum Beispiel in Geschäften und Einkaufszentren, aber auch in Bahnhöfen, Bars, Restaurants und Clubs (wenn man nicht sitzt). Ausgenommen sind Schulen und Kitas.
  • Tessin (seit 10. Oktober): Maskenpflicht gilt in Läden und Einkaufszentren.  Ab Freitagabend schliessen Clubs, Diskotheken und Tanzlokale.
  • Neu: Schaffhausen (ab dem 16. Oktober): Die generelle Maskenpflicht gilt in Einkaufsläden, Shopping-Centern und in Innenräumen von Märkten. Das Verkaufspersonal muss keine Maske tragen, sofern es durch eine physische Abtrennung, etwa Plexiglasscheiben, geschützt ist.
  • Neu: Schwyz (ab dem 16. Oktober): Ab Freitag gilt an öffentlichen und privaten Anlässen mit über 50 Personen eine Maskenpflicht. Für alle weiteren Anlässe mit weniger als 50 anwesenden Personen sowie für alle Restaurants, Bars, Clubs, Kirchen, Postschalter und Kinos gilt die Maskenpflicht dann, wenn der erforderliche Abstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann.

(red.)

veröffentlicht: 7. Oktober 2020 17:12
aktualisiert: 14. Oktober 2020 15:02
Quelle: PilatusToday

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