Bundesrichterwahl

Justizinitiative ist für Nationalrat der falsche Weg für Reformen

03.03.2021, 14:07 Uhr
· Online seit 03.03.2021, 13:25 Uhr
Die Justizinitiative, die Bundesrichterinnen und Bundesrichter künftig per Los bestimmen will, hat im Nationalrat wenig Rückhalt. Auch Vorschläge, das Wahlverfahren mit anderen Verfassungs- oder Gesetzesänderungen zu erneuern, dürften keine Mehrheit finden.
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Zwar hat die grosse Kammer nach der gut zweistündigen Debatte am Mittwochvormittag noch keine materiellen Entscheide getroffen. Die Stimmungslage ist aber deutlich: Die Mehrheit sieht keinen unmittelbaren Handlungsbedarf und will die Initiative deutlich zur Ablehnung empfehlen. Wie heute sollen Bundesrichterinnen und -richter von der Vereinigten Bundesversammlung gewählt werden.

Auch die von der Ratslinken eingebrachten Anträge für direkte oder indirekte Gegenvorschläge geniessen bei der bürgerlichen Mehrheit keine Sympathien - obwohl das heutige System auch von SVP-, FDP- und Mitte-Vertreterinnen und -Vertretern als unperfekt bezeichnet wurde. Die meisten wollen aber Lösungen abseits der zur Diskussion stehenden Volksinitiative prüfen. Vorstösse zum Thema sind derzeit im Parlament hängig.

Entpolitisierung der Wahl

Die Volksinitiative «Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren (Justizinitiative)» setzt auf grundlegend neue Pfeiler: Bundesrichterinnen und -richter sollen künftig per Los bestimmt und bis fünf Jahre nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters im Amt bleiben. Nur bei schweren Verletzungen der Amtspflicht oder Krankheit soll es ein Abberufungsrecht durch die Vereinigte Bundesversammlung geben. Die Auswahl der Kandidierenden soll eine neue Fachkommission statt wie heute die Gerichtskommission vornehmen.

Die Initianten argumentieren, dass es heute in der Schweiz keine Gewaltentrennung gebe, weil Richterinnen und Richter den Parteien für das Bundesrichteramt Geld geben müssen. Damit werde die Judikative zum verlängerten Arm der Legislative. Das soll sich mit dem Losverfahren ändern. Mit der Abschaffung der Wiederwahl wollen die Initianten zusätzlich verhindern, dass das Parlament durch Abwahl-Drohungen politischen Druck auf die Justiz ausüben kann.

«Schlicht unseriös»

Barbara Steinemann (SVP/ZH) hielt namens der vorberatenden Rechtskommission (RK-N) fest, dass sich das Parlament seit je bemühe, die politischen Verhältnisse im Bundesgericht abzubilden. «Bürgerliche Abgeordnete wählen linke Richter, Linke wählen Bundesrichter mit bürgerlichen Hintergrund. Das wird von niemandem infrage gestellt.»

Das schweizerische Richtersystem habe sich bewährt. Eine Ernennung von Richterinnen und Richter nach dem Zufallsprinzip hingegen würde die Akzeptanz des Bundesgerichts schmälern, sagte Steinemann. Kurz: «Das heutige System mag nicht perfekt sein, alle Alternativen sind es aber noch weniger.»

Diese Grundstimmung in der Rechtskommission wurde von den Fraktionssprechern bestätigt. Die Mehrheit will eine sanfte Reform des Wahlverfahrens nicht vorneweg ausschliessen. Die Initiative sei aber «schlicht unseriös», wie es Philipp Matthias Bregy (CVP/VS) im Namen der Mitte-Fraktion ausdrückte. Mit dem Losverfahren sollten weiterhin Fussball-WM-Gruppen oder Tombola-Gewinner bestimmt werden, «aber sicherlich keine Bundesrichterinnen und -richter».

Änderungsideen in Ruhe anschauen

Auch Christoph Eymann (LDP/BS) plädierte im Namen der FDP-Fraktion für den Status quo: Das heutige Wahlverfahren garantiere die grösstmögliche Mitsprache des Volkes. Dieses System habe sich bewährt, die Unabhängigkeit sei gegeben.

Mit der Initiative würde die Politisierung einfach vom Wahl- ins Vorwahlverfahren verschoben, argumentierte Kurt Fluri (FDP/SO) gegen die Initiative. «Es ist nicht alles im Lot, aber wir müssen auch nicht alles über den Haufen werden», sagte Beat Flach (GLP/AG).

Pirmin Schwander (SVP/SZ) machte in seinem Fraktionsvotum seinem Ärger Luft, wonach Richterdelegationen heute jegliche kritische Auseinandersetzung im Keim erstickten. Dabei sei klar, dass die heutige Aufsicht über die Bundesgerichte nicht gut funktioniere. «Wir können nicht einfach wegschauen.» Lösungen müssten aber mit den bestehenden Strukturen und Institutionen gefunden werden.

Unter dem Strich anerkennt der Nationalrat einen gewissen Handlungsbedarf, etwa bei den heute festgesetzten Abgaben der Mandatsträger an die politischen Parteien oder der aktuell vorgesehenen Wiederwahl der Bundesrichterinnen und -richter nach sechs Jahren im Amt. Diese möglichen Schritte müssten aber in aller Ruhe geprüft werden.

Linke pochen auf rasche Reformen

Der Ratslinken und der GLP geht das zu wenig schnell. Sie sind der Auffassung, dass Verbesserungen auf Gesetzesebene jetzt möglich und wünschenswert seien. Min Li Marti (SP/ZH) beantragt deshalb, das Geschäft an die Kommission zurückzuweisen mit dem Auftrag, einen indirekten Gegenvorschlag auszuarbeiten. «Die Initiative schürt Misstrauen, das nicht gerechtfertigt ist», hielt Marti fest. Das Volksbegehren nehme aber durchaus diskutable Punkte auf.

Zwei andere Vorschläge von SP und Grünen sehen einen direkten Gegenentwurf vor: Der eine möchte die Möglichkeit der Abberufung von Bundesrichterinnen und Bundesrichtern in die Bundesverfassung aufnehmen, der andere zusätzlich noch eine Amtszeitbegrenzung vorsehen. Viele Experten sähen Handlungsbedarf und forderten Reformen, sagte Sibel Arslan (Grüne/BS). «Wir müssen die berechtigten Anliegen der Initianten berücksichtigen.»

Definitiv entscheiden über die Initiative und die Anträge wird der Nationalrat am kommenden Dienstag. Dann äussern sich weitere Rednerinnen und Redner und schliesslich Justizministerin Karin Keller-Sutter. Der Bundesrat empfiehlt die Initiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung. Aber auch er anerkennt «ein gewisses Spannungsverhältnis» zwischen einer unabhängigen Amtsführung und dem zurzeit praktizierten System, wie es in der Botschaft zum Bundesbeschluss heisst.

veröffentlicht: 3. März 2021 13:25
aktualisiert: 3. März 2021 14:07
Quelle: sda

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