Kanton Zürich muss mehr zahlen: Volk sagt Ja zu neuer Verteilung der Sozialkosten
(sat) Am Ende fiel der Entscheid deutlich aus: 61,7 Prozent der Stimmberechtigten des Kantons Zürich haben am Sonntag einem Ausgleich der Sozialkosten zugestimmt. Auch eine überaus deutliche Mehrheit der Gemeinden hat die vom Kantonsrat vorgeschlagene Anpassung des Zusatzleistungsgesetz angenommen. Der Regierungsrat hatte die Aufstockung des kantonalen Anteils an den Zusatzleistungen abgelehnt. Derzeit übernimmt der Kanton Zürich 44 Prozent der Zusatzleistungen. Dabei eingerechnet ist bereits der Bundesbeitrag. Zu den Gegnern der Vorlage zählten neben der Regierung SVP und EDU. Alle anderen Parteien unterstützen die Kantonsratsvorlage. Die FDP schwenkte dabei allerdings erst im Abstimmungskampf auf ein Ja um.
Vor einem Jahr hatte das Zürcher Kantonsparlament beschlossen, dass der Kanton künftig für 70 Prozent der Zusatzleistungen von Gemeinden aufkommen soll. Diese stehen AHV- und IV-Rentnern zu, welche mit ihrem Einkommen nicht über die Runden kommen. Der Regierungsrat rechnet in den kommenden drei Jahren mit 159 bis 211 Millionen Franken. Weil die Gemeinden und Städte im Kanton Zürich ganz unterschiedlich von den Zusatzleistungen an AHV- und IV-Rentner betroffen sind – aber auch von Zusatzkosten für Pflege, Sozialhilfe oder Alimentenbevorschussung – fordern vorab grössere Gemeinden und Städte einen besseren Ausgleich.
Auf einen generellen Soziallastenausgleich hat sich das Kantonsparlament in dem jahrelangen politischen Ringen nicht einigen können. So blieb am Ende ein angepasster Vorschlag des Verbandes der Gemeindepräsidenten. Dieser betrifft mit den Zusatzleistungen nun lediglich noch den einzigen Haushaltsposten, bei dem die Zürcher Gemeinden keinen Spielraum haben.