Schweiz - EU

Kantone wollen nach Gesprächen in Brüssel Konsultation durchführen

· Online seit 27.04.2021, 16:25 Uhr
Die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) benötigt für die politische Bewertung der Gespräche in Brüssel etwas Zeit. Die Konsultation in den Kantonen solle schriftlich stattfinden, sagte der Generalsekretär der KdK der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.
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Die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) sei am Dienstag vom Bundesrat im Detail über die Gespräche informiert worden, sagte Roland Mayer, Generalsekretär der KdK, der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

«Der Bundesrat hat ausserordentlich offen und klar informiert. Wir werden Rücksprache mit den Kantonsregierungen halten, um eine politische Bewertung vorzunehmen.»

Die Konsultation werde eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen, sagte Mayer weiter. «Wir haben noch keinen zeitlichen Rahmen definiert. Der Bundesrat brachte jedoch den Wunsch zum Ausdruck, dass die Stellungnahme zeitnah erfolgt.»

Festgelegt wurde, dass die Konsultation schriftlich stattfindet: «Für uns ist wichtig, dass die Kantonsregierungen angemessen einbezogen werden. Dies bedingt, dass die Konsultation schriftlich durchgeführt wird», sagte Mayer.

«Die Kantonsregierungen brauchen eine gewisse Zeit, um mit ihren Kolleginnen und Kollegen das Ergebnis zu diskutieren», sagte auch Bundespräsident Guy Parmelin vor dem Bernerhof der Nachrichtenagentur. «Sie brauchen Zeit und auch noch mehr Informationen. Diese Konsultation muss nun vorbereitet werden.»

Am frühen Dienstagnachmittag hatte Parmelin die KdK über das Gespräch mit EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen vom vergangenen Freitag informiert.

Deutliche Stellungnahme der APK-N

Anders als die Kantone nahm die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats (APK-N) am Montag deutlich Stellung zum Rahmenabkommen. Sie sprach sich dafür aus, dass der Bundesrat die Verhandlungen mit der EU um ein Rahmenabkommen zügig fortsetzt und das Ergebnis dem Parlament vorlegt.

Zurückhaltender äusserte sich die Aussenpolitische Kommission des Ständerats (APK-S). Sie verzichtete darauf, ihre Position zu veröffentlichen, um dem Bundesrat den Rücken zu stärken. Kommissionspräsident Damian Müller (FDP) sagte, dass ein Abbruch der Verhandlungen nach wie vor eine Option sei. Die EU müsse sich bewegen, meinte er.

Der «Knackpunkt» der Differenzen mit der EU sei die Personenfreizügigkeit, sagte Aussenminister Ignazio Cassis am Montagabend. Für die Schweiz sei die Personenfreizügigkeit vor allem eine Freiheit der Arbeitnehmenden und ihren Familien, für die EU sei es die Freiheit aller EU-Bürgerinnen und Bürger.

Die zweite «fundamentale Differenz» sei die unterschiedliche Auslegung der arbeitsrechtlichen Massnahmen. Für die Schweiz gehe es bei den flankierenden Massnahmen um die Gewährleistung des Lohnschutzes für Schweizer Arbeitnehmende, für die EU stehe hingegen der Schutz gegen Wettbewerbsverzerrung im Arbeitsmarkt im Vordergrund.

Der Bundesrat machte auch klar, dass er allenfalls bereit ist, das Abkommen nicht zu unterzeichnen: «Ohne zufriedenstellende Lösungen in diesen Bereichen wäre das Abkommen nach Ansicht des Bundesrats nicht mehrheitsfähig», hiess es.

veröffentlicht: 27. April 2021 16:25
aktualisiert: 27. April 2021 16:25
Quelle: sda

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