Schweiz

Kein Anspruch auf Mietsenkung: Referenzzinssatz bleibt bei 1,25 Prozent

· Online seit 01.06.2022, 09:24 Uhr
Der Referenzzinssatz für Wohnungsmieten bleibt wie erwartet unverändert. Mieter können somit gestützt auf diesen Referenzwert keinen Anspruch auf eine Senkung ihrer Mieten geltend machen. Auf der anderen Seite können Hausbesitzer die Mieten auch nicht erhöhen.
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Der hypothekarische Referenzzinssatz verbleibt auf dem Stand von 1,25 Prozent, wie das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) am Mittwoch mitteilte. Auf diesen rekordtiefen Wert war der Satz im März 2020 gefallen.

Bei der Ermittlung des Referenzzinssatzes stützt sich das BWO auf den vierteljährlich erhobenen Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen von Schweizer Banken. Dieser Satz ist den Angaben zufolge per Ende März leicht auf 1,18 von 1,19 Prozent per Ende Dezember gesunken.

Anhebung nicht in Reichweite

Eine Änderung des momentan geltenden Zinssatzes ist laut BWO erst angezeigt, wenn der von der Schweizerischen Nationalbank (SNB) berechnete Durchschnittszinssatz auf unter 1,13 Prozent sinkt oder auf über 1,37 Prozent steigt.

In der vergangenen Woche hatten Ökonomen der Grossbank Credit Suisse bereits verlauten lassen, dass sie nicht mit einer Erhöhung des Mietreferenzsatzes vor Ende 2023 rechneten. Die Vermieter in der Schweiz seien daher mit steigenden Zinskosten konfrontiert, die sie nur mit Verzögerung an die Mieter weiterreichen könnten. Der Grund dafür sei die «Trägheit» des hypothekarisches Referenzzinssatzes.

Der Referenzzinssatz wurde im Herbst 2008 eingeführt. Er ersetzte die damals in einzelnen Kantonen massgebenden Zinssätze für variable Hypotheken. Der Referenzzinssatz ist eine der Richtgrössen für die Höhe der Wohnungsmieten.

Noch nie gestiegen

Seit seiner Einführung ist der Referenzzinssatz noch nie gestiegen. 2008 hatte er noch bei 3,5 Prozent gelegen, danach sank er schrittweise. Und seit er im März 2020 auf 1,25 Prozent gefallen ist, hat er sich nicht mehr verändert.

Der hypothekarische Referenzzinssatz sowie der zugrundeliegende Durchschnittszinssatz werden vierteljährlich durch das BWO bekanntgegeben. Der nächste Veröffentlichungstermin ist der 1. September 2022.

veröffentlicht: 1. Juni 2022 09:24
aktualisiert: 1. Juni 2022 09:24
Quelle: sda

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