Klimaseniorinnen ziehen vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Quelle: CH Media Video Unit
Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) sei zu Recht nicht auf ein Gesuch des Vereins eingetreten, hatte das Bundesgericht im Mai geurteilt. Die Seniorinnen rügten Unterlassungen des Bundes im Klimaschutz und forderten verschärfte Massnahmen zum Erreichen der Klimaziele.
Nun ziehen sie ihren Fall an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), wie Greenpeace am Freitag bekanntgab. «Die Schweizer Klimaklage ist eine der ersten ihrer Art am Gerichtshof und könnte so zu einem Präzedenzfall werden», heisst es in der Mitteilung. Nächste Woche wollen die Aktivistinnen ihren Gang an den EGMR vor den Medien begründen.
Nachdem der Bund 2017 nicht auf das Gesuch eingetreten war, reichten die Klimaseniorinnen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein, die 2018 abgelehnt wurde. Auch vor Bundesgericht hatten die Seniorinnen mit ihrer Beschwerde keinen Erfolg.
Die Beschwerdeführerinnen seien «nicht mit der erforderlichen Intensität in ihren (Grund-) Rechten berührt», argumentierte das Bundesgericht. Dies sei notwendig, um behördliches Unterlassen zu rügen und Massnahmen zu verlangen. Das Anliegen des Vereins, die Klimaschutzziele zu überprüfen und die Massnahmen zu verschärfen, sei nicht auf den Rechtsweg, sondern auf politischer Ebene durchzusetzen, argumentierten die höchsten Richter im Land. (rwa)