Härtefälle

Kommission will auch Firmen mit tieferen Umsätzen einschliessen

· Online seit 27.11.2020, 13:55 Uhr
Ab Dezember erhalten Unternehmen in Härtefällen Geld. Allerdings nur, wenn ihr Jahresumsatz höher als 100'000 Franken ist. Der Vorschlag des Bundesrates stösst auf Kritik.
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Am Mittwoch hatte der Bundesrat die Details der Hilfsgelder geregelt. Ein Unternehmen muss demnach vor der Coronakrise mindestens 100'000 Franken Jahresumsatz erwirtschaftet haben, um Härtefallbeiträge beantragen zu können. Damit erhöhte der Bundesrat nach der Vernehmlassung die Untergrenze um 50'000 Franken. Er will dadurch verhindern, dass die knappen administrativen Ressourcen der Kantone für die Abwicklung von Anträgen von Kleinstunternehmen beansprucht werden.

Das Parlament wird in der Wintersession darüber beraten. Nun zeigt sich: Die Erhöhung der Umsatzschwelle stösst auf Kritik. Die Wirtschaftskommission des Nationalrates empfiehlt ihrem Rat, die Schwelle auf 50'000 Franken zu senken. Der Entscheid fiel mit 13 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.

Weiter befürwortet die Kommission – wenn auch knapp mit 12 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen – grundsätzlich auch die Einführung von Ordnungsbussen bei Verstössen gegen die Maskentragpflicht. Sie schlägt aber eine Ergänzung vor: Wo die Abgrenzung für die Maskenpflicht nicht klar ist, soll auf eine Busse verzichtet werden. Eine Minderheit möchte gar nichts von Ordnungsbussen wissen. (rwa)

veröffentlicht: 27. November 2020 13:55
aktualisiert: 27. November 2020 13:55
Quelle: CH Media

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