Verschärfte Massnahmen

Kommt am Mittwoch die Maskenpflicht im Freien?

24.10.2020, 10:42 Uhr
· Online seit 24.10.2020, 09:09 Uhr
Die Pressekonferenz am Freitag hat es eindrücklich gezeigt, die aktuellen Massnahmen des Bundes reichen nicht. Viele Kantone gehen bereits wieder darüber hinaus. Nun will angeblich auch der Bundesrat die Massnahmen verschärfen.
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Der Bundesrat will härtere Massnahmen, dies schreibt der «Blick» am Samstagmorgen. Der Zeitung liegt der Konsultationsentwurf vor, den Bundesrat Alain Berset am Freitag den Kantonen in die Vernehmlassung gegeben hat. Dieser hat es in sich.

Die wichtigsten Punkte

Maskenplicht im Freien: Sie soll massiv ausgedehnt werden und insbesondere auch in Siedlungsgebieten gelten. «Jede Person muss im öffentlichen Raum von Siedlungsgebieten eine Gesichtsmaske tragen», heisst es im Entwurf.

Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen: Sie gilt auch in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen und Aussenbereichen von Einrichtungen und Betrieben. Also z.B. von Märkten oder an Wartebereichen und Bahnhöfen oder Bushaltestellen. Hier gibt es nach wie vor Ausnahmen.

Maskenpflicht am Arbeitsplatz: Eine generelle Maskenpflicht im Büro. Ausser man ist alleine. Sowieso wird Homeoffice empfohlen.

Veranstaltungen nur mit 50 Personen: Öffentliche Veranstaltungen sollen auf 50 Personen beschränkt werden.

Private Feste nur mit 15 Personen: Private Treffen, wie Geburtstage oder Hochzeiten, sollen auf 15 Personen beschränkt werden.

Sperrstunde für Gastrobetriebe: Für Gastro- und Clubbetriebe soll eine Sperrfrist von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr gelten. Es gilt eine Sitzpflicht und maximal 4 Personen an einem Tisch – Ausnahmen für Familien.

Schliessung von Discos: Discos und Tanzlokale müssen schliessen. Es gilt ein Tanzverbot.

Zugangsbeschränkungen für Läden: Pro vier Quadratmeter darf sich nur noch eine Person in einem Laden befinden. In Theatern, Sälen und Kinos darf nur jeder zweite Sitz belegt werden – Ausnahmen Familien.

Fernunterricht an höheren Schulen: Unis und höhere Schulen gehen zurück in den Fernunterricht. Hier soll es Ausnahmen geben. Für Lehrpersonen ab der 7. Klasse gilt eine Maskenpflicht.

Einschränkungen im Sport: Sportaktivitäten ausserhalb des Profi-Sports werden eingeschränkt. Zulässig sind einzig Sportarten ohne Körperkontakt mit maximal 15 Personen.

Einschränkungen in der Kultur: Im nicht-professionellen Bereich wären Proben und Auftritte bis maximal 15 Personen erlaubt – mit Abstand und Schutzmaske. Proben und Konzerte von Chören und Sängern wären allerdings verboten.

Eine mögliche Maximalforderung

Insbesondere die Maskenpflicht im Freien dürfte Anlass zur Diskussion geben. Der «Blick» spekuliert denn auch, dass es sich bei diesen Vorschlägen um Maximalforderungen handle, die nicht sakrosankt sind. Der Bundesrat wird voraussichtlich am Mittwoch über das weitere Vorgehen informieren.

(kra)

veröffentlicht: 24. Oktober 2020 09:09
aktualisiert: 24. Oktober 2020 10:42
Quelle: PilatusToday

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