Schweiz

«Korrektur-Initiative»: Bundesrat schickt zwei Alternativen in die Vernehmlassung

20.03.2020, 20:29 Uhr
· Online seit 20.03.2020, 20:29 Uhr
Der Bundesrat lehnt die Volksinitiative «Gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer» ab. Weil er deren Kernanliegen aber teilt, legt er zwei indirekte Gegenvorschläge zur sogenannten «Korrektur-Initiative» vor.
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(sat) Wie Bundesrat am Freitag mitteilte, hat er eine entsprechende Vernehmlassung gestartet. Diese nähmen das Hauptanliegen der hängigen Initiative auf, allerdings ohne dass sie den Initiativtext in der Verfassung festschreiben. Denn dies erachtet der Budnesrat als nicht angebracht. Vielmehr gehörten die Bewilligungskriterien für den Export von Kriegsmaterial auf Gesetzesstufe näher definiert.

Die Volksinitiative ist im Dezember 2018 von einer breiten Allianz lanciert worden. Hintergrund war eine geplante Lockerung für Waffenexporte durch den Bundesrat. Offiziell läuft die Unterschriftensammlung zwar noch bis im Juni 2020, doch die Initiative seit über einem Jahr bereits eingereicht. Die Initiative will die Grundsätze der Waffenexportpolitik auf Verfassungsebene zu regeln. Namentlich sollen diese in Länder, welche in Konflikte oder Menschenrechtsverletzungen verwickelt sind, eingeschränkt werden. Derzeit regelt der Bundesrat dies auf Verordnungsebene.

Namentlich kritisiert der Bundesrat, dass eine Ausführungsbestimmung nicht in die Bundesverfassung gehöre. Zudem benachteilige der Verzicht die Schweizer Sicherheits- und Wehrtechnikindustrie im Vergleich zur ausländischen Konkurrenz. Und dann enthalte der Initiativtext auch noch unbestimmte Rechtsbegriffe, was zu Rechtsunsicherheit führen könne.

Die zwei Varianten des Bundesrats

  • Die bestehende Bewilligungspraxis würde beibehalten, aber ins Kriegsmaterialgesetz (KMG) überführt. So könnten Gesuche zur Ausfuhr von Kriegsmaterialexporten in Länder, die Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzen, auch weiterhin bewilligt werden. Dies jedoch nur, wenn ein geringes Risiko besteht, dass das Kriegsmaterial für schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen eingesetzt wird.
  • Die bestehende Bewilligungspraxis würde ebenfalls ins KMG überführt. Dies jedoch ohne die Ausnahme für Länder, die Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzen.

Eine Abweichungskompetenz, die es dem Bundesrat ermöglichte, im Falle ausserordentlicher Umstände zur Wahrung Interessen der Schweiz von den Bewilligungskriterien abzuweichen, wäre bei der zweiten Variante nicht vorgesehen. Diese läge damit in der Kompetenz des Parlaments.

Bereits vor dem Sammelstart zur Initiative sah der Bundesrat die Unterstützung für seine Lockerung der Kriegsmaterialverordnung jedoch nicht mehr gegeben. Erst recht nicht mehr in den Sicherheitspolitischen Kommissionen des Parlaments, wie er im Herbst 2018 mitteilte. Dabei war der Antrag zur Lockerung der Verordnung ursprünglich noch aus der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerats gekommen. Der Bundesrat wollte damit die Rüstungsindustrie stützen. Dennoch begannen die Initianten die Unterschriften für die Initiative zu sammeln und hatten sie in einem halben Jahr beisammen – nicht zuletzt um Druck zu machen.

veröffentlicht: 20. März 2020 20:29
aktualisiert: 20. März 2020 20:29
Quelle: CH Media

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