Schweiz

Krankenkassen müssen künftig alles Pflegematerial bezahlen

· Online seit 27.05.2020, 14:24 Uhr
Krankenkassen müssen Pflegematerial wie Spritzen oder Verbände künftig immer bezahlen, egal wer es wo verwendet. Diese Vereinheitlichung hat der Bundesrat am Mittwoch nach langem Tauziehen beschlossen.
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Den Krankenkassen entstehen dadurch geschätzte zusätzliche Kosten von jährlich 65 Millionen Franken. Um dieselbe Summe entlastet werden dafür Kantone und Gemeinden. Heute sieht die obligatorische Krankenpflegeversicherung eine separate Vergütung für Materialien vor, welche die Patientinnen und Patienten direkt oder unter Beihilfe von nichtberuflich mitwirkenden Personen verwenden. Letztere sind in der sogenannten Mittel- und Gegenständeliste aufgeführt, während für das in Pflegeheimen und bei der ambulanten Pflege etwa in der Spitex vom Fachpersonal verwendete Pflegematerial keine separate Vergütung vorgesehen ist.

Wegen eines Entscheids des Bundesverwaltungsgerichts vom Herbst 2017 müssen Krankenkassen Pflegematerial in Heimen heute nicht separat vergüten. Die Kosten bleiben damit an Pflegeheimen, Spitexorganisationen und letztlich an Kantonen oder Gemeinden hängen. Gegen diese Ungleichbehandlung hatte sich auch das Parlament gestellt und den Bundesrat zur Klärung der Situation aufgefordert.

Der Bundesrat argumentiert nun, dass mit der einheitlichen Vergütungspraxis künftig bisherige Doppelspurigkeiten wegfallen zwischen Krankenversicherern und Kantonen bei der Rechnungskontrolle. Zudem entfalle bei den Krankenkassen die derzeitig noch erforderliche Unterscheidungen nach Verwendungsart, was deren Aufwand senke.

veröffentlicht: 27. Mai 2020 14:24
aktualisiert: 27. Mai 2020 14:24
Quelle: CH Media / sat

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