Schweiz

Krankenversicherungen wollen nicht mehr für Fernbetreuung von Schwangeren aufkommen

Krankenkassen

Fernbetreuung für Schwangere wird nicht mehr bezahlt

27.11.2020, 11:28 Uhr
· Online seit 27.11.2020, 11:24 Uhr
In der ersten Welle konnten Schwangere Hilfe von Hebammen per Telefon- oder Videoberatung über die Krankenkassen verrechnen. Damit ist jetzt Schluss. Die Situation habe sich geändert, so die Krankenkassenverbände.
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Hebammen bieten während und nach der Schwangerschaft Betreuung und Begleitung an, auch in Corona-Zeiten, schreibt der Schweizerische Hebammenverband in einer Mitteilung. Da Schwangere zur Risikogruppe gehören, hätten sie auch entsprechend viele Fragen. Deshalb sei es wichtig, eine verlässliche Ansprechperson zu haben. Doch anders als noch während der ersten Pandemie-Welle, können Hebammen den Krankenkassen Fernbetreuung von Schwangeren nicht mehr in Rechnung stellen.

Risiko für Mutter und Kind

Für Renate Ruckstuhl-Meier, Gründerin des Geburtshaus Terra Alta in Oberkirch, ist das schwer nachvollziehbar. «Eine Hebamme sollte entscheiden können, bei welchen Kontrollen sie die Frau und das Kind kontrollieren muss und wann eine Online-Beratung, auch zum Schutz der Schwangeren, durchgeführt werden kann», so Ruckstuhl-Meier. Es sei wichtig, dass die Schwangeren auch in der Zeit von Corona zu erreichen sind, denn sonst bestehe die Gefahr, dass Komplikationen nicht erkannt und Unterversorgung für Mutter und Kind riskiert werden.

In der Corona-Zeit seien diese Angebote auch für den Selbstschutz der Hebammen wichtig, damit sie den Betreuungsauftrag durchgehend erfüllen können, erklärt Renate Ruckstuhl-Meier. Dass man den Hebammen jetzt Steine in den Weg legt, sei bedauerlich, denn auch schon vor der Corona-Zeit hätten Hebammen keine adäquate Entschädigung für Telefon- oder Onlineberatungen erhalten und ganz ohne funktioniere eine professionelle Betreuung nicht.

Veränderte Ausgangslage

Die beiden Krankenkassenverbände curafutura und santésuisse haben zusammen mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) im Rahmen von Gesprächen zur Kostenübernahme der Versicherungen für ambulante Leistungen auf Distanz, auch das Anliegen der Hebammen besprochen. «Die Situation ist nicht mit jener im Frühling vergleichbar», meint Ralph Kreuzer Leiter Kommunikation bei curafutura auf Anfrage von PilatusToday und Tele1, «damals hat der Bundesrat Leistungserbringern verboten, Wahlbehandlungen in den Praxen durchzuführen.» Zudem sei anzumerken, dass es Hebammen seit dem 1. September 2020 erlaubt sei, drei Stillberatungen per Telefon oder Videoanruf zu erbringen.

«Es ist deutlich mehr Unsicherheit spürbar»

Vom 13. März bis zum 21. Juni konnten Hebammen Leistungen, die via Telefon oder Videotelefonie erbracht wurden, den Krankenkassen in Rechnung stellen. Die Rückmeldungen der Frauen und Paare seien sehr positiv ausgefallen, sagt Lea Pfenninger, Co-Präsidentin Sektion Zentralschweiz des Schweizer Hebammenverbands. «In dieser Zeit war eine grosse Verunsicherung spürbar und die Schwangeren waren dankbar über jeden Kontakt mit der Hebamme.» Im Kanton Luzern fänden im Vergleich zum ersten Lockdown viele Angebote vor Ort weiterhin statt, so Pfenninger, dies könne sich aber schnell ändern.

«Bei einer Schwangeren oder Wöchnerin mit Neugeborenem kann man nie eine Betreuung nur über Fernbehandlung durchführen», relativiert Lea Pfenninger. Doch es sei sehr wünschenswert, könne man den beratenden Teil nach Bedarf auch per Videotelefonie durchführen, «zur Sicherheit der Familie, Hebamme und Bevölkerung.»

Mit Entscheid zufrieden

Bei santésuisse ist man mit der neuen Regelung zufrieden, weil sie auch während der zweiten Welle verstärkt Behandlungen per Telefon und Video erlauben. «Im Gegensatz zu anderen Bereichen, wie beispielsweise der Psychotherapie, erweist sich eine Fernbehandlung bei Hebammen oder Logopäden als weniger geeignet», sagt Matthias Müller, Abteilungsleiter Politik und Kommunikation bei santésuisse. Auch sei die Notwendigkeit dieser Angebote im Vergleich zur ersten Welle nicht gegeben, da Beratungen und Behandlungen wieder einfacher vor Ort durchführbar seien.

veröffentlicht: 27. November 2020 11:24
aktualisiert: 27. November 2020 11:28
Quelle: PilatusToday

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