Enteignungen

Kulturlandbesitzer erhalten bei Enteignungen mehr Geld

· Online seit 03.06.2020, 10:50 Uhr
Wenn Landwirte von Kulturland enteignet werden, erhalten sie künftig das Dreifache des Schätzpreises des Landes. Das Parlament hat dies im Rahmen der Revision des Enteignungsgesetzes beschlossen, um einem sorglosen Umgang mit Kulturland entgegenzuwirken.
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Der Ständerat hat die Vorlage am Mittwoch bereinigt und für die Schlussabstimmung bereit gemacht.

Bauernverbandspräsident Markus Ritter (CVP/SG) hatte die Forderung nach einer höheren Entschädigung bereits im Jahr 2013 vorgebracht. Er kritisierte, dass das Enteignungsrecht heute für Antennen, Hochwasserschutz, Leitungen, Entsorgung, ökologische Ausgleichsmassnahmen und sogar für einen Golfplatz beansprucht werden könne.

Ein zu günstiger Preis fördere dabei den sorglosen Umgang mit Kulturland. Mit einer höheren Abgeltung soll insbesondere auch der wirtschaftliche Nutzen berücksichtigt werden, den der Enteigner aus dem Land zieht.

Kompromiss für Entschädigung gefunden

Das Parlament folgte diesem Anliegen und führte eine höhere Entschädigung im Gesetz ein. Beim Faktor Drei handelt es sich um einen Kompromiss. Der Nationalrat sprach sich zunächst für eine sechsfache Entschädigung aus, folgte dann aber dem Kompromissvorschlag des Ständerats.

Der Bundesrat lehnt den Faktor gänzlich ab. Eine marktwirtschaftliche Entschädigung sei wenig praktikabel, weil es bei einer Enteignung keinen freien Markt gebe, argumentierte er. Zudem fehle eine Verfassungsgrundlage, um auch einen entgangenen Gewinn zu entschädigen.

Die Regierung hatte im Entwurf lediglich vorgesehen, dass die Höhe der Entschädigung alle Nachteile berücksichtigen müsse, die Betroffenen durch die Enteignung entstünden. Einen Gewinn für Enteignete dürfe es nicht geben.

Gesetz von 1930 angepasst

Hauptziel der Gesetzesrevision war es, das Gesetz aus dem Jahr 1930 den neuen Gegebenheiten anzupassen. Heute finden die meisten Enteignungen im Zusammenhang mit Infrastrukturvorhaben statt, für welche ein Plangenehmigungsverfahren durchgeführt werden muss. Diese gab es bei Inkrafttreten des Gesetzes noch nicht.

Das Enteignungsverfahren war bislang zu wenig auf das Plangenehmigungsverfahren abgestimmt, was zu Rechtsunsicherheit geführt hatte. Daher wird das Verfahren für die Enteignung neu in Kombination mit dem Plangenehmigungsverfahren für das Werk, für welches Land enteignet werden soll, durchgeführt.

Details zur Schätzungskommission geregelt

In einem anschliessenden gerichtlichen Einigungs- und Schätzungsverfahren vor einer eidgenössischen Schätzungskommission (ESchK) wird die Höhe der Entschädigung geregelt. Die Mitglieder der Kommission werden neu vom Bundesgericht gewählt.

Offen war im Parlament zum Schluss zuletzt noch die Frage, ob Mitglieder der Schätzungskommission mit 68 Jahren aus dem Amt ausscheiden sollen, wie es der Nationalrat fordert. Nach anfänglicher Ablehnung schwenkte der Ständerat am Mittwoch ohne Gegenstimme auf die Linie des Nationalrats ein.

veröffentlicht: 3. Juni 2020 10:50
aktualisiert: 3. Juni 2020 10:50
Quelle: sda

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