Garantie

Läden geschlossen: Was tun mit dem defekten Haushaltsgerät?

20.02.2021, 14:58 Uhr
· Online seit 20.02.2021, 12:11 Uhr
Sind die Läden geschlossen, kann man den defekten Staubsauger oder Wasserkocher nicht einfach zurückbringen. Was tun? Diese und noch viel mehr Fragen muss der Konsumentenschutz während des Shutdowns beantworten.
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Der Staubsauger, der Thermomix oder die teure Bügelstation machen plötzlich keinen Wank mehr. Nervig genug, das Ding in den Laden zu schleppen, um die Garantieleistung in Anspruch zu nehmen. Doch in der aktuellen Shutdown-Zeit ist nicht einmal das mehr möglich. Was also tun, wenn das Haushaltsgerät nicht mehr im Laden in die Reparatur gegeben werden kann?

Teuer: Schwere Geräte per Post zurückzusenden

Lucien Jucker von der Stiftung für Konsumentenschutz rät: «Wenn die Konsumentinnen oder Konsumenten die defekten Geräte nicht in die Läden bringen können, können Sie die Geräte auch versenden.» Dieses Vorgehen sei vorallem bei kleineren Haushaltshelfern unproblematisch. «Bei schwereren oder grösseren Geräten ist das rasch mit hohen Kosten verbunden. Hier empfehlen wir, den Kontakt zur Verkaufsstelle aufzunehmen und eine Lösung zu suchen.»

Was, wenn die Garantie im Shutdown abläuft?

Einen kiloschweren, defekten Staubsauger zu versenden, ist wohl keine sonderlich gute Idee. Am wichtigsten ist laut Jucker, dass man den Kontakt zu den Händlern sucht. Da bestellte Ware in Läden abgeholt werden dürfe, sei auch eine Abgabe defekter Geräte in den Läden denkbar, so Jucker. Und weiter sei wichtig: «Abmachungen, wie beispielsweise eine Abgabe nach Wiedereröffnung schriftlich verlangen. Das ist besonders wichtig, falls die Garantie im Shutdown abläuft.»

Kunden unzufrieden mit Online-Shops

Gemäss Lucien Jucker von der Stiftung für Konsumentenschutz habe in der Schweiz während der Corona-Krise vorallem die Zufriedenheit der Kunden gegenüber Online-Shops gelitten. Teilweise stimmen die Angaben zur Verfügbarkeit nicht mit der Realität überein: «So erhalten wir in letzter Zeit öfters Meldungen von Konsumentinnen und Konsumenten, dass nicht innerhalb der angegebenen Frist geliefert wird.» Es komme vor, dass der Online Shop vom Besteller gemahnt oder sogar eine Rückerstattung verlangt werden müsse.

Deshalb empfiehlt der Konsumentenschutz, vor einer Bestellung die Bewertungen der Online-Shops genauer unter die Lupe zu nehmen. Viele der gemeldeten Shops hätten aufgrund von Lieferverzögerungen negative Bewertungen erhalten.

(saz)

veröffentlicht: 20. Februar 2021 12:11
aktualisiert: 20. Februar 2021 14:58
Quelle: FM1Today

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