Zug oder Waadt?

Laut Gutachten: Valérie Dittli hat bei den Steuern nicht getrickst

23.03.2023, 19:05 Uhr
· Online seit 23.03.2023, 15:08 Uhr
Die Zugerin Valérie Dittli (Die Mitte), welche im Kanton Waadt das Finanzdepartement führt, hat in Bezug auf ihren Steuerwohnsitz keinen Fehler gemacht. Zu diesem Schluss kommt ein externes Gutachten.

Quelle: Keystone-SDA

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Der mit der Analyse ihrer Situation beauftragte unabhängige Steuerexperte ist der Ansicht, dass die Waadtländer Finanzministerin «nach den gesetzlichen und juristischen Regeln» gehandelt hat, wie er am Donnerstag vor den Medien in Lausanne sagte. Sie habe ihre Steuern immer korrekt im Kanton Zug gezahlt.

Die 30-jährige Finanzdirektorin war wegen ihres früheren Steuersitzes im Kanton Zug in die Kritik geraten. Nach Medienberichten hatte insbesondere die Linke die Mitte-Politikerin scharf angegriffen. Ihren Hauptwohnsitz hatte die 30-jährige Politikerin trotz ihres Doktorats in Lausanne jahrelang in Oberägeri. Sie verlegte ihn erst 2022 in den Kanton Waadt, als sie für den Staatsrat kandidierte.

Das Mandat für das Gutachten hatte die Regierung dem Steuerexperten Daniel Schafer, Partner der Kanzlei Lenz & Staehelin in Genf, übertragen. Er prüfte die Niederlassung und Steuerpflicht Dittlis für die Jahre 2016 bis 2021 in Bezug auf das kantonale und eidgenössische Steuerrecht.

Übliche Praxis bei jungen Menschen

Der Experte verwies auf die Rechtsprechung des Bundesgerichts. Diverse Faktoren müssten bei der Bestimmung des Steuersitzes berücksichtigt werden, zum Beispiel die Beziehungen zur Familie, die Arbeit, der Zivilstand. Den Steuersitz bei den Eltern zu behalten, entspreche einer etablierten Praxis bei ledigen Personen unter 30 Jahren, falls diese regelmässig an den Herkunftsort zurückkehrten, sagte Schafer.

«Es ist legitim, dass sich Frau Dittli in all dieser Zeit als Zugerin betrachtet hat», fuhr der Experte fort. Für die Periode von 2016 bis 2020 könne man das klar festhalten.

Für das Jahr 2021 sei dies ein bisschen weniger eindeutig, es gebe gewisse Nuancen. Die Beziehungen zum Kanton Zug hätten sich etwas gelockert, aber das habe keinen Einfluss auf die Gesamtbeurteilung betreffend des Steuersitzes. Der Experte kam aber zum Schluss, dass sich Dittli bis 2022 «korrekt angemeldet» hat, mit Lausanne als Zweitwohnsitz und Oberägeri als Hauptwohnsitz.

Steueroptimierung keine Motivation

Schafer berechnete auch, dass die Besteuerung von Valérie Dittli im Kanton Zug für die Steuerperiode 2021 zu einer um 187,45 Franken niedrigeren Steuerrechnung führte, als wenn sie im Kanton Waadt besteuert worden wäre. Er kam zu dem Schluss, dass die Änderung ihres Hauptwohnsitzes im Laufe des Jahres «vernünftigerweise nicht durch steuerliche Gründe motiviert werden konnte.»

Dittli zeigte sich an der Medienkonferenz erleichtert über das Resultat des Gutachtens. Sie freue sich, endlich offen über den Fall sprechen zu können. Sie habe die Einsetzung eines externen Experten zur Untersuchung ihrer Steuersituation von Anfang an unterstützt und der Offenlegung ihrer Steuern zugestimmt. Der Experte bestätige, was sie immer gesagt habe. Sie habe in Bezug auf die Steuern immer vollständig legal gehandelt.

Berufliche Zukunft war ungewiss

Wie seit Beginn der Affäre erinnerte Dittli daran, dass sie ihren Steuerwohnsitz im Kanton Zug aufgrund der Ungewissheit über ihre berufliche Zukunft beibehalten hatte. Damals habe sie sich eher eine Karriere als Anwältin in der Deutschschweiz und sicher nicht die Wahl in den Staatsrat vorgestellt.

«Meine Steuersituation war auf meine interkantonale Mobilität zurückzuführen, die in den Studienjahren wichtig war», fügte Dittli hinzu. Diese Mobilität sei für viele Studierende sowie zu Beginn einer beruflichen Karriere normal. «Man kann sie nicht mit Steuertourismus gleichsetzen», betonte sie.

Die Waadtländer Regierungspräsidentin Christelle Luisier (FDP) sagte, dass das von dem Anwalt durchgeführte Gutachten «die notwendige Klarheit» geschaffen habe und dass die Akte nun «geschlossen werden» könne. Somit könne sich die Regierung wieder ihren Prioritäten zuwenden.

veröffentlicht: 23. März 2023 15:08
aktualisiert: 23. März 2023 19:05
Quelle: sda

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