Während im Kanton Luzern 91 Prozent der kriminellen Ausländer ausgeschafft werden, sind es im Kanton Zürich nur gerade 46 Prozent. Auch im Kanton Zug ist die Zahl der Ausweisung hoch und liegt bei 82 Prozent. Im Kanton Schwyz werden 62 Prozent der kriminellen Ausländer weggewiesen. Wenig bis gar keine Ausschaffungen gibt es in den Kantonen Uri, Ob- und Nidwalden.
Grund für die wenigen Ausweisungen ist die Härtefallklausel. Das ist zu wenig für die SVP. Deshalb kündigt die Partei einen weiteren Vorstoss an, um die Härtefallklausel abzuschaffen. Dies berichtet der «Blick».
Durch die Härtefallklausel ist es Richtern möglich, jeden einzelnen Fall auf die Verhältnismässigkeit zu prüfen und allenfalls eine Ausschaffung aufzuheben. Diese wird vor allem bei Ausländer, die in der Schweiz geboren und aufgewachsen sind, angewendet. Unter der Bedingung, dass eine Ausschaffung für den betroffenen Ausländer einen schweren persönlichen Härtefall bewirken und das öffentliche Interessen an der Landesverweisung gegenüber den privaten Interessen des Ausländers am Verbleib in der Schweiz nicht überwiegt. So schreibt der Bund.
Die Statistik zeigt, dass je weniger ausgeschafft wird, desto weniger schwer das Delikt ist. Die häufige Anwendung der Härtefallklausel stösst jedoch nicht nur bei SVP-Politikern auf Kritik. Auch für die SP und FDP stimmt das Verhältnis nicht. Dass die Ausnahmen fast die Hälfte der Fälle ausmachen, könne nicht sein, sagt SP-Ständerat Daniel Jositsch (55). Und FDP-Präsidentin Petra Gössi (44) sagt gegenüber dem «Blick»: «Wenn aber deswegen mehr als 40 Prozent der verurteilten Ausländer das Land nicht verlassen müssen, entspricht das klar nicht Sinn und Zweck der Sache.»