Bundesgericht

Luzerner Kantonsgericht verurteilte Autofahrer zu Unrecht

· Online seit 12.10.2021, 13:12 Uhr
Die Luzerner Justiz verurteilte einen Autolenker zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse, obwohl ein Parkiermanöver nicht wie zunächst vermutet zu einem Schaden geführt hatte. Nun hat das Bundesgericht den Mann freigesprochen.
Anzeige

Der Mann gönnte sich am Tag der mutmasslichen Tat gemäss eigenen Angaben nach Feierabend zwei Panachés. Gegen 22.30 Uhr fuhr er nach Hause und parkierte sein Auto. Dabei touchierte er mit seiner Front das Heck eines abgestellten Wagens.

Der Lenker stieg aus, erkannte aber keinen Schaden. Die Lenkerin des bereits parkierten Autos hatte das Manöver beobachtet und trat an den Mann heran. Dieser gab ihr seinen Namen und seine Versicherung an und erklärte, für einen allfälligen Schaden aufzukommen.

Die Staatsanwaltschaft verurteilte den Mann im November 2019 dennoch wegen Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrfähigkeit und pflichtwidrigen Verhaltens nach Unfall mit Fremdschaden. Der Betroffene legte Rechtsmittel ein.

Geschädigte informiert

Das Kantonsgericht bestätigte die bedingte Geldstrafe von 65 Tagessätzen, eine Verbindungsbusse von 1650 Franken und eine Übertretungsbusse von 650 Franken. Das Bundesgericht hat dieses Urteil in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil aufgehoben.

Es hält fest, dass der Betroffene nicht verpflichtet gewesen sei, die Polizei oder die Geschädigte zu kontaktieren, weil gar kein Schaden vorgelegen habe. Ausserdem habe er der mutmasslichen Geschädigten seine Angaben gemacht. Die Vorinstanz habe ihm auch gar nicht unterstellt, dass er sich pflichtwidrig vom Unfallort habe entfernen wollen.

veröffentlicht: 12. Oktober 2021 13:12
aktualisiert: 12. Oktober 2021 13:12
Quelle: sda

Anzeige
Anzeige
redaktion@pilatustoday.ch