Unbelehrbarer Autofahrer

Mann verliert für immer seinen Führerausweis

29.08.2022, 13:29 Uhr
· Online seit 29.08.2022, 12:57 Uhr
Ein unbelehrbarer Autosünder muss wohl künftig auf den öffentlichen Verkehr umsteigen. Das Bundesgericht stützt ein Urteil der Berner Behörden, womit dem Autofahrer, der unter anderem auf der Autobahn mehrere Autos rechts überholt hatte, sein Führerausweis für immer entzogen wird.
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Die Berner Behörden haben einem Mann zu Recht den Führerausweis für immer entzogen, der auf einer Einspurstrecke der Autobahn mehrere Fahrzeuge rechts überholte. Dies hat das Bundesgericht entschieden. In der Vergangenheit hatte der Mann den Ausweis bereits drei Mal zeitlich begrenzt abgeben müssen.

Zu spät reagiert

Die letzte Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz vom Dezember 2019 will er nicht begangen haben, wie aus einem am Montag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervorgeht. Er bestritt die Tat aber erst, als das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern ihm im März 2020 den Führerausweis für immer entzog.

Auf den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft vom Dezember 2019 reagierte der Mann nicht. Er wurde zu einer Busse von 500 Franken verurteilt. Zudem wurde ihm eine Gebühr von 200 Franken aufgebrummt.

Onkel des Halbbruders soll gefahren sein

Das Bundesgericht lässt die Einwände des Mannes nicht gelten, der seine vorangegangene Passivität damit begründete, dass er nicht rechtskundig sei und nur über schlechte Deutschkenntnisse verfüge. Laut den Lausanner Richtern musste der Verurteilte aufgrund seiner bisherigen Erfahrungen davon ausgehen, dass dem Strafverfahren noch ein Administrativverfahren folgen werde.

Der Darstellung des Mannes, dass am Tattag der ferienhalber in der Schweiz weilende Onkel seines Halbbruders am Steuer seines Wagens gesessen sei und er noch gearbeitet habe, erachtet das Bundesgericht als nicht belegt. Vielmehr habe der Beschwerdeführer gegen das Prinzip von Treu und Glauben gehandelt, als er die Tat erst vor den Administrativbehörden bestritten habe.

(sda/dak)

veröffentlicht: 29. August 2022 12:57
aktualisiert: 29. August 2022 13:29
Quelle: BärnToday

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