Bundesratsentscheid

Masken- und Zertifikatspflicht: Diese Massnahmen sind um Mitternacht gefallen

17.02.2022, 05:37 Uhr
· Online seit 16.02.2022, 16:15 Uhr
Nach 23 Monaten Corona-Pandemie hat der Bundesrat am Mittwoch verkündet, dass die meisten Massnahmen ab Mitternacht fallen. Welche weiterhin bestehen bleiben, siehst du im Überblick.

Quelle: CH Media Video Unit / Katja Jeggli

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Bundespräsident Ignazio Cassis eröffnete die Medienkonferenz am Mittwoch mit den erfreulichen Worten: «Der Bundesrat hat beschlossen, die meisten Schutzmassnahmen aufzuheben.» Die meisten Corona-Massnahmen fallen somit um Mitternacht. Eine Überlastung der Spitäler sei unwahrscheinlich und auch schwere Verläufe gebe es wenige. Der Druck hat deshalb abgenommen. Somit kehrt nach knapp zwei Jahren Pandemie etwas Normalität zurück, wie Berset erklärt.

Quelle: CH Media Video Unit / Katja Jeggli

Massnahmen werden fast vollständig aufgehoben

«Die Entwicklung der Pandemie ist weiterhin positiv», so Cassis. Deshalb könne man nun weitere Schritte Richtung Normalität machen, zumal der Frühling vor der Tür steht. Konkret fallen die Zertifikatspflicht, die Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen, Einschränkungen privater Treffen, Kapazitätsbeschränkungen sowie die Maskenpflicht.

Obligatorisch bleiben die Masken im Innern von öffentlichen Verkehrsmitteln – die Bahnhöfe sind jedoch wieder maskenfrei. Und auch in Gesundheitseinrichtungen gilt die Maskenpflicht nach wie vor. «Es gilt, die Verletzlichen weiterhin zu schützen», sagte Gesundheitsminister Berset. Auch müssen sich positiv getestete Personen während mindestens fünf Tagen in Isolation begeben.

Die Taskforce wird statt im Mai bereits per Ende März aufgelöst, wie Alain Berset an der Medienkonferenz weiter mitteilte. Einzelne Mitglieder der Taskforce stehen dem Bundesrat und dem BAG auch künftig beratend zur Seite.

Zertifikate werden weiterhin ausgestellt

Zertifikate, die nur in der Schweiz gültig sind, werden mit den neuen Lockerungen nicht mehr ausgestellt, da Läden, Restaurants, Kinos, Kulturbetriebe und öffentlich zugängliche Einrichtungen sowie Veranstaltungen nun ohne Zertifikat zugänglich sind. Wie Berset an der Konferenz erklärte, kann man jedoch weiterhin ein Covid-Zertifikat beantragen. Dieses entspricht den EU-Vorgaben und kann zum Reisen verwendet werden. Berset zeigte sich überrascht, wie langsam die Nachbarländer der Schweiz ihre Massnahmen lockern.

Risikopersonen haben Anspruch auf grösstmöglichen Schutz

Der Entscheid, die Schutzmassnahmen weitestgehend aufzuheben, bedeutet laut dem Bundesrat nicht, dass er seine Verantwortung in der Bekämpfung der Pandemie nicht mehr wahrnimmt. Die Situation werde weiterhin verfolgt. Der Bundesrat sei auch bereit, die Massnahmen, wenn nötig, erneut zu prüfen. «Mit dem Wegfallen der staatlichen Massnahmen müssen wir als Gesellschaft ein neues Gleichgewicht suchen», so Cassis. Weiter betont er, dass Risikopersonen weiterhin Anspruch auf den grösstmöglichen Schutz haben. Sie dürften nicht vergessen werden. Und wer weiterhin eine Maske tragen wolle, dürfe das tun, und der Entscheid sei zu respektieren. Auch dürfen die Kantone und einzelne Betriebe selbst strengere Massnahmen verordnen.

Quelle: CH Media Video Unit / Katja Jeggli

Wie geht es nun weiter?

Ende März wird die besondere Lage aufgehoben. Das bedeutet, dass die Kantone ab dann wieder für die Umsetzung des Epidemiengesetzes zuständig sein werden. Ab diesem Zeitpunkt fallen auch die restlichen Massnahmen – also die Maskenpflicht im ÖV und in Gesundheitseinrichtungen.

Aufgehoben werde ab Ende März auch die Isolationspflicht, bestätigte Alain Berset: «Wir gehen davon aus, dass Ende März alle Menschen, die in der Schweiz leben, mit dem Virus in Kontakt gekommen sind.» Zudem müsse die Schweiz lernen, mit dem Virus leben zu können.

(mbr)

veröffentlicht: 16. Februar 2022 16:15
aktualisiert: 17. Februar 2022 05:37
Quelle: ArgoviaToday

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