Coronavirus - Schweiz
Maskenpflicht im Kanton Zürich bei Veranstaltungen über 30 Personen
· Online seit 14.10.2020, 14:15 Uhr
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Der Zürcher Regierungsrat weitet die Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus aus, wie er am Mittwoch mitteilte. Neu gilt auch in Clubs, Diskotheken und Tanzlokalen im Innenbereich eine Maskenpflicht. Dasselbe gilt für Gastrobetriebe und Bars, in denen nicht ausschliesslich sitzend gegessen und getrunken wird. Die Massnahmen sind vorerst bis zum 31. Oktober in Kraft.
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