Zuger bedroht Ex-Freundin

Massive Bedrohungen via Whatsapp führen zu Verurteilung

· Online seit 11.05.2020, 15:41 Uhr
Ein damals 20-jähriger Mann liess in Sprachnachrichten kein gutes Haar an seiner Ex-Partnerin. Die Zuger Staatsanwaltschaft hat nun eine Busse ausgesprochen. Im Wiederholungsfall droht eine hohe Geldstrafe.
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Im Streit ist ein böses Wort oft zu schnell gesagt oder eine falsche Nachricht zu früh verschickt. Dieser Fall ist jedoch etwas Anderes, wie Zentralplus berichtet. Der Fall eines jungen Zugers zeigt denn, dass Drohungen keine Bagatellen sind.

Massive Bedrohungen

Die Beleidigungen und Drohungen, die der damals 20-jährige Mann im Oktober 2019 via Sprachnachrichten an seine Ex-Freundin schrie, lesen sich nicht schön. «Schlampe», «Miststück», «Hure» gehören zu den harmloseren Beleidigungen. Der Mann ging wesentlich weiter und bedrohte seine Ex-Partnerin massiv: «Ich säge nur 211 brochni Chnoche – ahgfange met dim Schädel», oder dass er ihr ein Messer in den «Ranzen» rammen werde, wenn sie schlecht über seine neue Freundin rede.

Nach Ansicht der Zuger Staatsanwaltschaft hat der junge Mann damit nicht nur die Grenzen des Anstands überschritten, sondern auch diejenigen des Strafrechts.

2'000 Franken im Wiederholungsfall

Er wurde nicht nur wegen Beschimpfung verurteilt, sondern weil er durch seine Drohungen das Sicherheitsgefühl der Frau massiv verletze, auch wegen Drohung.

Der Mann wurde mit einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 50 Franken bestraft. Diese 2'000 Franken muss er jedoch nur bezahlen, wenn er innerhalb der Probezeit von zwei Jahren rückfällig wird. Sofort fällig werden jedoch 500 Franken Busse und die Verfahrenskosten von 1'150 Franken.

veröffentlicht: 11. Mai 2020 15:41
aktualisiert: 11. Mai 2020 15:41
Quelle: PilatusToday

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