Prozess

Maudet wegen Vorteilsannahme schuldig gesprochen

· Online seit 22.02.2021, 20:55 Uhr
Der Genfer Staatsrat Pierre Maudet ist wegen Vorteilsannahme zu einer bedingten Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu 400 Franken verurteilt worden. Das Polizeigericht verkündete am Montag nach einem fünf Tage dauernden Prozess das Urteil.
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Die Strafe für den seit seinem Ausschluss aus der FDP parteilosen Politiker fällt aber milder aus, als die Staatsanwaltschaft beantragt hatte. Diese hatte für den Magistraten eine bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten gefordert.

Beim Verfahren ging es hauptsächlich um eine Luxus-Reise in das arabische Emirat Abu Dhabi, die der Genfer Staatsrat 2015 mit seiner Familie und seinem ehemaligen Stabschef unternommen hatte. Der Aufenthalt in einem Luxuspalast war von zwei befreundeten Geschäftsleuten von Maudet arrangiert worden. Die Rechnung bezahlte die emiratische Königsfamilie.

Der Staatsrat, der auf Freispruch plädiert hatte, konnte die Gerichtspräsidentin Sabina Mascotto nicht von seiner Unschuld überzeugen. Der Fehler von Pierre Maudet wiege schwer, sagte sie.

«Der Staatsrat hat das Risiko, bei der Ausübung seines Amtes beeinflusst zu werden, in Betracht gezogen, akzeptiert und in Kauf genommen, indem er ein so grosses Geschenk, halb offiziell und halb privat, einschliesslich Eintrittskarten für einen Formel-1-Grand-Prix, angenommen hat», sagte sie.

Der Staatsrat habe aus persönlicher Bequemlichkeit gehandelt. Seine persönliche Situation hätte es ihm erlaubt, selber die Reise zu finanzieren. Auch hätte Maudet auf die Reise verzichten können, ohne dass damit ein Schaden für Genf entstanden wäre. «Es gab nichts, was ihn daran hinderte, einen Vorwand zu finden, um die Einladung der königlichen Familie von Abu Dhabi abzulehnen», führte Mascotto aus.

Zudem habe Maudet während des Verfahrens «schlecht» mit den Justizbehörden kooperiert. Der Staatsrat habe versucht, Beweise zu unterschlagen und habe gelogen.

Entschädigung an den Staat

Die Kosten für diese Reise an den Golf, die Logenplätze für den Besuch des Formel-1-Grand-Prix einschlossen, werden auf 50'000 Franken geschätzt. Diesen Betrag muss der Politiker dem Staat Genf als Entschädigung zurückzahlen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Rückzahlung von 84'000 Franken verlangt.

Hingegen sprach das Polizeigericht Maudet vom Vorwurf der Vorteilsannahme im Zusammenhang mit einer politischen Umfrage im Jahr 2017 frei, die Freunde und Geschäftsleute, Magid Khoury und Antoine Daher, finanziert hatten.

Schuldsprüche für Mitangeklagte

Patrick Baud-Lavigne, Maudets ehemaliger Stabschef, wurde ebenfalls wegen Vorteilsannahme verurteilt. Zudem sprach ihn das Gericht wegen Amtsgeheimnisverletzung schuldig, weil er Informationen an die beiden Unternehmer weitergegeben hatte, welche die Reise in die Emirate organisiert hatten. Er wurde mit einer bedingten Geldstrafe von 360 Tagessätzen zu 300 Franken belegt.

Khoury und Daher, die beiden Geschäftsleute, welche die Reise nach Abu Dhabi arrangiert hatten, wurden wegen Vorteilsgewährung zu einer Geldstrafe von 240 beziehungsweise 180 Tagessätzen auf Bewährung verurteilt.

Einen fünften Angeklagten, den ehemalige Chef der Genfer Gewerbepolizei, sprach das Gericht des Amtsmissbrauchs schuldig. Er erteilte auf Druck von Maudets Stabschef Baud-Lavigne einer Bar, in die der Geschäftsmann Daher investiert hatte, trotz einem unvollständigen Dossier eine Betriebsbewilligung.

Urteil wird weitergezogen

Zwanzig Minuten nach der Urteilsverkündung gab Maudet eine kurze Erklärung auf den Treppen des Gerichtsgebäudes ab, wo eine Schar von Journalisten auf ihn wartete. «Das Urteil ist in einer Reihe von Punkten erhellend, es ist nuanciert und spricht mich in zwei wesentlichen Punkten frei. Es hält einen Vorwurf aufrecht», sagte er.

Sein Anwalt, Grégoire Mangeat, sagte, der verbleibende «Restvorwurf» sei, dass der Magistrat nicht weitsichtig genug gewesen sei, als er zustimmte, zwei Unternehmer zwei Telefonanrufe machen zu lassen, um ihn einzuladen. Maudet wird in Berufung gehen, ebenso wie Khoury und wahrscheinlich auch Baud-Lavigne.

Schlag für politische Karriere

Das Urteil könnte der politischen Karriere des einstigen Polit-Stars der Genfer FDP und Bundesratskandidaten einen tödlichen Schlag versetzen. Der parteilose Staatsrat hatte im Oktober seinen Rücktritt aus der Regierung angekündigt, nachdem ihm die letzten verbliebenen Kompetenzen entzogen worden waren.

Am 7. März tritt der 42-Jährige bei der Ersatzwahl als Kandidat für seine eigene Nachfolge an. Insgesamt stehen für den ersten Wahlgang acht Kandidaten in den Startlöchern.

veröffentlicht: 22. Februar 2021 20:55
aktualisiert: 22. Februar 2021 20:55
Quelle: sda

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