Bundesstrafgericht

Mehrjährige Freiheitsstrafe für IS-Anhänger

· Online seit 11.09.2020, 12:15 Uhr
Das Bundesstrafgericht hat den in den Medien als «Emir von Winterthur» bekannt gewordenen 34-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von 50 Monaten verurteilt. Den Mitangeklagten hat es zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.
Anzeige

Die Strafkammer hat den 34-Jährigen der Beteiligung an einer kriminellen Organisation und des Besitzes von Gewaltdarstellungen für schuldig befunden.

Den 37-jährigen Mitangeklagten hat es vom Vorwurf der sexuellen Handlungen mit einem Kind, der Gewaltdarstellung und der Pornografie frei gesprochen. Es hat ihn lediglich wegen Beteiligung an einer kriminellen Organisation verurteilt.

Die Bundesanwaltschaft (BA) hatte an der Hauptverhandlung im August Freiheitsstrafen von drei Jahren und sechs Monaten beziehungsweise 34 Monaten beantragt. Die Verteidiger der beiden Männer verlangten Freisprüche.

Der Hauptangeklagte hat mit dem Projekt «Lies!» und in der Kampfsportschule MMA Sunna junge Leute angeworben und für einen Einsatz in Syrien rekrutiert. Zuvor war er von Mitte November bis am 9. Dezember 2013 selbst in Syrien. Der 37-jährige Mitangeklagte blieb der Urteilseröffnung entschuldigt fern.

veröffentlicht: 11. September 2020 12:15
aktualisiert: 11. September 2020 12:15
Quelle: sda

Anzeige
Anzeige
redaktion@pilatustoday.ch