Wirtschaft

Mieterlasse: Hauseigentümer stützen sich auf Rechtsgutachten

30.03.2020, 14:39 Uhr
· Online seit 30.03.2020, 13:31 Uhr
Haben Mieter von Geschäftslokalen in der aktuelle Krise Anrecht auf einen Erlass ihrer Miete? Ein vom Hauseigentümerverband bestelltes Rechtsgutachten verneint diese Frage.
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Tausende Geschäftsbetreiber dürften in den nächsten Wochen in Zahlungsnot kommen, weil sie keine Umsätze mehr generieren. Der Mieterverband hat deshalb schon früh gefordert, dass ihnen ein vollständiger oder teilweiser Erlass der Ladenmiete gewährt werden soll.

Der Hauseigentümerverband (HEV) erteilt diesem Anliegen nun eine Absage: Er stützt sich dabei auf Rechtsgutachten. Juristisch betrachtet geht es unter anderem um die Frage, ob wegen der vom Bundesrat verordneten Schliessung der Geschäfte ein «Mangel an der Mietsache» geltend gemacht werden kann.

Dies ist gemäss dem am Montag veröffentlichten Gutachten nicht der Fall. Könne etwa eine Podologin ihre Kunden nicht mehr empfangen, liege das nicht am Zustand des Mietlokals, sondern an der ausgeübten Geschäftstätigkeit, die momentan nicht mehr erlaubt sei.

Zudem liegt laut Gutachten auch keine «Störung des Gebrauchs» vor, da der Vermieter weder für die Schliessung verantwortlich sei, noch diese beseitigen könne. Gestützt auf das Gutachten plädiert der Hauseigentümerverband deshalb dafür, dass sich die Mieter und Vermieter im Falle von Zahlungsschwierigkeiten zu bilateralen Verhandlungen treffen. (gb.)

veröffentlicht: 30. März 2020 13:31
aktualisiert: 30. März 2020 14:39
Quelle: CH Media

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