Bier und Wein im Regal?

Mit diesen Schritten könnte das Migros-Alkoholverbot fallen

· Online seit 05.11.2021, 14:47 Uhr
Am Samstag können die Delegierten des Migros-Genossenschaftsbundes über die Aufhebung des Alkoholverbots abstimmen. Doch bis tatsächlich Biere und Weine in den Regalen stehen, würde es ein Weilchen dauern und vor allem ist der Weg recht kompliziert.
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Das Alkoholverbot in der Migros besteht schon seit fast 100 Jahren. Genauer gesagt geht es auf das Jahr 1928 zurück. Das wollte Migros-Gründer Gottlieb Duttweiler so. Für ihn war der Fall klar – in der Migros gibt es keinen Alkohol. Das könnte sich jetzt aber bald ändern. Am morgigen Samstag, dem 6. November, stimmen die Delegierten des Migros-Genossenschaftsbundes nun über die Aufhebung des Alkoholverbotes ab. Es wird also Zeit, Farbe zu bekennen.

Im neusten «Migros-Magazin» passiert das auch. «Der Entscheid der Genossenschafterinnen und Genossenschafter ist für die Migros verbindlich. Das ist Migros-Demokratie, ein in der Schweizer Wirtschaft einzigartiger Prozess zur Entscheidungsfindung.» Darüber hinaus legt die Migros in dem Artikel auch den genauen Fahrplan für die Aufhebungsfrage vor. Und der ist komplizierter als gedacht.

Mehrstufige und komplexe Entscheidungsfindung 

Denn die allfällige Statutenänderung ist ein mehrstufiger Prozess. Sie betrifft die Verträge der zehn regionalen Migros-Genossenschaften mit ihrer Zentrale, dem Migros-Genossenschaftsbund in Zürich. Sagt die Delegiertenversammlung, die von Marianne Meyer-Müller präsidiert wird, «Ja» zum Antrag, geht die Frage an die maximal 2,27 Millionen Genossenschafter. Die Migros schreibt dazu: «Nach einem einzigartigen, demokratischen und komplexen Prozess, in den am Ende nicht weniger als 32 verschiedene Organe der Migros involviert sein könnten, wäre eine Änderung der Statuten möglich, womit der Verkauf von Wein, Bier und Spirituosen in den Regalen der Migros erlaubt wäre.»

Sollten sich am Samstag zwei Drittel der Delegierten für eine Aufhebung aussprechen, kämen bereits im Dezember sowohl die Verwaltung als auch die Genossenschaftsräte zusammen. Sie müssen nämlich ebenfalls abstimmen, ob das Verkaufsverbot aufgehoben werden soll. «Die regionalen Organe müssen dann für ihre jeweilige Genossenschaft entscheiden, ob sie der Aufhebung des Alkoholverkaufsverbots ebenfalls zustimmen und ob sie die Frage in einer Urabstimmung den Genossenschafterinnen und Genossenschaftern vorlegen.»

Frühestens 2023 ist mit dem Alkoholverkauf zu rechnen

Danach heisst es Warten. Die Genossenschaften, welche sich für eine Statutenänderung ausgesprochen haben, müssen dann bis am 4. Juni 2022 eine Urabstimmung durchführen. Die Frage: «Möchten Sie das Alkoholverkaufsverbot in den Migros-Filialen aufheben und der Anpassung der regionalen Statuten zustimmen?» Es ist nur ein «Ja» oder ein «Nein» möglich.

Im Verlauf von 2023 könnte es dann so weit sein: In den Ladenregalen der Migros könnte Bier, Wein und Hochprozentiges stehen. Allerdings nur in den Filialen von regionalen Genossenschaften, deren Mitglieder sich mit einer Mehrheit von zwei Dritteln für die Aufhebung des Verbots ausgesprochen haben. Die Situation aus Kundensicht wäre dabei recht bizarr. So schreibt die Migros selbst: «Je nach Ergebnis sind also regionale Unterschiede möglich – vielleicht würden Filialen der Genossenschaft Luzern künftig Wein verkaufen, während dies in den Supermärkten der Genossenschaft Ostschweiz weiterhin nicht gestattet wäre.»

(red.)

veröffentlicht: 5. November 2021 14:47
aktualisiert: 5. November 2021 14:47
Quelle: ArgoviaToday

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