Homeoffice

Muss der Arbeitgeber für das Büro in der Stube zahlen?

16.10.2020, 09:03 Uhr
· Online seit 16.10.2020, 05:53 Uhr
Die Coronasituation verschärft sich massiv und die ersten Firmen schicken ihre Mitarbeitenden wieder ins Homeoffice. Doch, wer zahlt eigentlich für die Mehrausgaben, welche die Arbeit von zu Hause aus verursacht?
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Schon im März mussten sich viele daran gewöhnen, Geschäftstelefonate aus der Küche zu führen oder Kundenmails vom Sofa aus zu beantworten. Das Coronavirus hat das Homeoffice salonfähig gemacht – zum Teil freiwillig, zum Teil von der Chefetage auferlegt. Als die Fallzahlen sanken, kehrte auch in den Büros vermeintliche Normalität ein. Aktuell wendet sich das Blatt aber wieder. Seit Oktober meldet das BAG täglich Hunderte, zuletzt gar Tausende von Neuinfizierten und somit stehen Massnahmen wie Homeoffice wieder an.

Die Heimarbeit wirkt sich auf den persönlichen Verbrauch aus. Strom, Wasser, aber auch Kleinigkeiten wie Kaffee oder WC-Papier werden statt im Büro Zuhause konsumiert. Der verlagerte Konsum bringt mehr private Kosten mit sich. Nun stellt sich die Frage, ob die Arbeitnehmer im Homeoffice dies selbst berappen müssen.

Bis zu sieben Franken mehr pro Monat

Gemäss Florian Zürcher, Abteilungsleiter für den Betrieb Netz Elektrizität und Telecom in der Stadt St.Gallen, könne es sein, dass durch das Homeoffice pro Monat bis zu sieben Franken Mehrkosten auf die Stromrechnung kommen. «Beim Energieverbrauch sind aber nicht die Computer für den stärksten Verbrauch verantwortlich, sondern Geräte wie Ofen oder Kaffeemaschinen, welche Wärme erzeugen.» Allerdings spielen bei der effektiven Berechnung des Stromverbrauchs einzelner Haushalte diverse Faktoren eine Rolle, was die genaue Nennung eines Mehraufwands erschwere, betont Zürcher.

Axa zahlt Mitarbeitenden 200 Franken für Homeoffice

Erst kürzlich hatte das Versicherungsunternehmen Axa angekündet, seinen Mitarbeitern im Homeoffice einen jährlichen Fixbeitrag von 200 Franken auszuzahlen, um die Ausstattung des Arbeitsplatzes zu Hause zu begünstigen.

Auch die niederländischen Behörden haben dazu klar Stellung bezogen. Sie empfehlen den Unternehmen, den Arbeitnehmern im Homeoffice pro Tag zwei Euro zusätzlich zu vergüten. Diese Kalkulation stammt von der NIBUD-Institution für Familienfinanzen. Die niederländischen Behörden stützen diese und empfehlen, den Personen im Homeoffice einen Corona-Bonus im Wert von 363 Euro pro Jahr auszubezahlen.

Wird das Wohnzimmer zum Büro zahlt der Arbeitgeber

In der Schweiz gelten laut dem Bundesamt für Wirtschaft (Seco) folgende Regeln betreffend Homeoffice: «Grundsätzlich hat der Arbeitgeber die Arbeitnehmenden mit den Geräten und dem Material auszurüsten, die diese zur Arbeit benötigen.» Auch Spesen sollen vom Arbeitgeber beglichen werden, sofern sie berufsnotwendig sind. Hinzu kommt ein Bundesgerichtsurteil von 2019, gemäss welchem die Unternehmen ihren Arbeitnehmern einen Teil der Miete zahlen müssten, wenn sie diese im Homeoffice arbeiten lassen.

Dies bestätigt auch die Gewerkschaft Unia: «Falls Kosten oder Spesen entstehen, trägt im Grundsatz der Arbeitgeber die Kosten», schreibt Leena Schmitter, Mediensprecherin der Unia. «Wenn ihr Wohnzimmer zum Beispiel wegen Corona zum Homeoffice wurde, werden Sie entschädigt. Wenn Sie auf Verlangen Ihres Arbeitgebers für Ihre berufliche Tätigkeit Ihre Wohnung nutzen müssen, schuldet dieser Ihnen dafür eine Entschädigung. Wie hoch diese ist, hängt von der Miete ab. Zudem muss berücksichtigt werden, dass Sie Ihr Wohnzimmer trotzdem weiterhin privat nutzen können.» Ergebe sich diesbezüglich keine Einigung mit dem Arbeitgeber, müsse ein Gericht eine Schätzung vornehmen.

«Fürsorgepflicht erstreckt sich aufs Homeoffice»

Es gilt allerdings zu beachten, dass der Arbeitgeber aus rechtlicher Sicht keine weiteren Kosten für das Homeoffice übernehmen muss, wenn er seiner Pflicht zur Bereitstellung eines Arbeitsplatzes im Betrieb nachkommt, und das Homeoffice lediglich als Option angeboten wird.

Die Unia ist dennoch davon überzeugt, dass Arbeitnehmer im Homeoffice mittels Reglement besser geschützt werden müssten: «Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers erstreckt sich ebenfalls aufs Homeoffice. Es liegt in seiner Verantwortung für geeignete ergonomische Bedingungen zu sorgen und für die anfallenden Kosten aufzukommen. Es lohnt sich die Übernahme der Kosten im Reglement zu regeln.»

Kein Zustupf bei Raiffeisen und Arbonia

Auch beim Gebäudezulieferer Arbonia wurde beim ersten Lockdown kein übergreifendes Homeoffice angeordnet. Dieses könne aber flexibel und bedarfsorientiert eingesetzt werden. «Grundsätzlich stellen wir unseren Mitarbeitenden die Infrastruktur zur Verfügung. Aus Kapazitätsgründen kann es jedoch vorkommen, dass Mitarbeitende ihre eigenen Geräte einsetzen müssen», sagt Valeria Brunschwiler, stellvertretende Kommunikationsleiterin der Arbonia AG. Zusätzliche finanzielle Entschädigungen seien für das Homeoffice zurzeit nicht vorgesehen.

Die Raiffeisen Schweiz hat ihr Homeoffice-Angebot seit September sogar noch ausgebaut. Mitarbeitende aus gleichen Teams arbeiten örtlich getrennt und bis zu 80 Prozent der Arbeitszeit darf ausserhalb der Büroräumlichkeiten gearbeitet werden. Trotzdem verzichtet auch die Raiffeisen vorerst auf eine Homeoffice-Entschädigung: «Raiffeisen stellt allen Mitarbeitenden nach wie vor einen vollausgerüsteten Arbeitsplatz zur Verfügung, zurzeit gibt es deshalb bei Raiffeisen Schweiz keine Pläne dafür», sagt Angela Rupp, Mediensprecherin der Raiffeisen.

veröffentlicht: 16. Oktober 2020 05:53
aktualisiert: 16. Oktober 2020 09:03
Quelle: FM1Today

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