Schweiz

Nach Absturz von F/A-18-Kampfjet 2015: Pilot muss sich vor Gericht verantworten

18.06.2020, 09:11 Uhr
· Online seit 18.06.2020, 08:26 Uhr
Der Auditor der Militärjustiz hat Anklage gegen den Piloten erhoben, dessen Maschine am 14. Oktober 2015 über dem französischen Jura abgestürzt ist. Der Kampfjet wurde dabei vollständig zerstört.
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Bei einem Luftkampftraining sei es im linken Triebwerk der F/A-18-Maschine zu einem Strömungsabriss gekommen, der einen Leistungsabfall des Triebwerks zur Folge gehabt habe, schreibt die Militärjustiz in einer Mitteilung vom Donnerstag. Das Flugzeug habe daraufhin rasch an Höhe verloren. Dem Piloten sei es aber nicht mehr gelungen, dieses in eine stabile Fluglage zu bringen. Kurz danach betätigte er den Schleudersitz. Die Maschine stürzte auf eine Ackerfläche in der Nähe des Dorfes Glamondans im französischen Jura und wurde dabei vollständig zerstört.

Spezielle Wetterlage

Der Pilot habe die Sicherheitsflughöhe für den Sichtluftkampf in Anbetracht der speziellen Wetterlage missachtet. So seien die beiden relevanten Sicherheitsflughöhen (sog. «Hard- und Softdeck» *) vom Angeklagten zu tief festgelegt worden. Zudem habe der Pilot während der letzten Übungsphase mehrere «sorgfaltspflichtwidrige Verletzungen von reglementarischen Vorschriften» begangen. So habe der Pilot nach dem Eintreten des Strömungsabrisses die sogenannte «Immediate Actions» ** fehlerhaft oder gar nicht ausgeführt. Dieses Fehlverhalten habe schliesslich zum Absturz des Kampfflugzeugs geführt, kommt die Militärjustiz zum Schluss.

Fahrlässig gehandelt

Weshalb das Warnsystem erst mit einer Verzögerung von 24 Sekunden den Leistungsverlust des linken Triebwerks gemeldet habe, konnte der Auditor nicht ermitteln. Der Pilot hätte jedoch spätestens zu diesem Zeitpunkt, wenn nicht schon vorher, die für diesen Fall vorgeschriebenen und ihm als erfahrenen Piloten bekannten Massnahmen einleiten müssen, schreibt die Militärjustiz. Der Pilot muss sich wegen fahrlässiger Nichtbefolgung von Dienstvorschriften und fahrlässigem Missbrauch und Verschleuderung von Material vor Militärgericht verantworten.

* Harddeck: Sicherheitshöhe, unter der im Luftkampftraining grundsätzlich keine Luftkampfmanöver geflogen werden dürfen. Softdeck: Sicherheitshöhe, unter der im Luftkampftraining nur bestimmte Manöver nicht geflogen werden dürfen. Sie liegt immer über der Harddeck-Höhe.** Auswendig auszuführende, elementare Sicherheitsvorschriften über prozedurales Vorgehen bei Eintreten von aussergewöhnlichen Situationen oder Notfallsituationen.

(sih)

veröffentlicht: 18. Juni 2020 08:26
aktualisiert: 18. Juni 2020 09:11
Quelle: CH Media

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