Sexualstrafrecht

Nationalrat befürwortet «Ja heisst Ja»-Lösung

06.12.2022, 09:04 Uhr
· Online seit 05.12.2022, 19:56 Uhr
«Ja heisst Ja» statt «Nein heisst Nein» – der Nationalrat hat am Montagabend über eine Änderung des Sexualstrafrechts abgestimmt. Die Rechtskommission des Rats hatte sich im Vorfeld für erstere Variante ausgesprochen. Die grosse Kammer hat dies nun bestätigt.

Quelle: Matthias Steimer / Beitrag vom 5. Dezember 2022 vor der Abstimmung

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Zur Diskussion beziehungsweise Abstimmung standen verschiedene Lösungen, so etwa die «Nur Ja heisst Ja»-Variante, für welche sich schon die Rechtskommission des Nationalrats im Vorfeld ausgesprochen hatte. Sie wird auch die schwedische Variante genannt. Diese sah vor, dass jemand wegen sexueller Nötigung oder Vergewaltigung verurteilt werden kann, wenn er oder sie ohne Einwilligung der anderen Person sexuelle Handlungen an dieser vornimmt.

Nationalrat folgt Entscheid der Rechtskommission

Befürwortende erhofften sich davon, dass bei Sexualdelikten der Fokus dadurch mehr auf dem Verhalten der Täterschaft liegt und weniger auf jenem des Opfers. Nun ist die schwedische Variante angenommen worden. Damit ist die grosse Kammer einen Schritt mit 99 Ja- zu 88 Nein-Stimmen weiter gegangen als der Ständerat, der sich für die «Nein heisst Nein»-Lösung ausgesprochen hatte.

Selbst «Nein heisst Nein» wäre Fortschritt gewesen

Diese sah im Unterschied zu obengenannter Variante vor, dass jemand dann wegen sexueller Nötigung oder Vergewaltigung verurteilt werden kann, wenn das Opfer explizit Nein gesagt hat. Selbst diese Lösung wäre bereits ein Fortschritt zur heutigen gesetzlichen Situation gewesen. Bis heute war es bloss eine Straftat, wenn physisch oder psychisch Gewalt angewendet worden ist und sich das Opfer auch körperlich dagegen gewehrt hat.

veröffentlicht: 5. Dezember 2022 19:56
aktualisiert: 6. Dezember 2022 09:04
Quelle: Today-Zentralredaktion

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