Gesundheit

Nationalrat lehnt Referenzpreissystem bei Generika ab

· Online seit 29.10.2020, 19:15 Uhr
Um die Preise bei Generika zu senken soll kein Referenzsystem eingeführt werden. Der Nationalrat hat sich mit 123 zu 50 Stimmen bei 2 Enthaltungen gegen diesen Vorschlag des Bundesrats ausgesprochen.
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Der Bundesrat wollte mit der Einführung dieses Systems die Preise für Generika senken, um die Gesundheitskosten zu dämpfen.

Beim Referenzpreissystem wird für einen bestimmten Wirkstoff ein maximaler Preis festgelegt. Dieser festgelegte Preis stellt den sogenannten Referenzpreis dar. Nur dieser Preis wird von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vergütet. Die Differenz zum Referenzpreis wird von den Versicherten bezahlt. Mit diesem System sollten Anreize geschaffen werden, dass der Patient oder die Patientin bei möglicher Austauschbarkeit eines Medikaments das günstigere wählt.

Gesundheitsminister Alain Berset (SP) argumentierte im Nationalrat vergeblich, dass die Preise für Generika in der Schweiz durchschnittlich doppelt so hoch seien wie im Ausland, und dies mit dem Referenzpreissystem behoben werden könnte.

SP und Grüne unterstützten den Vorschlag des Bundesrats.

Gefolgt ist die Mehrheit des Nationalrats aber schliesslich der Kommissionsmehrheit, die anstelle des Referenzpreissystems zwei Alternativen vorschlug, die darauf abzielen, erst einmal mehr Generika zu verkaufen und nicht die Preise zu senken.

Die entsprechenden Vorstösse sehen vor, einerseits Anreize abzuschaffen, die für den Verkauf von Generika hinderlich sind. Andererseits sollen Apothekerinnen und Apotheker künftig leistungsorientiert abgegolten werden. Heute ist es so, dass Apotheker und Ärzte mehr daran verdienen, wenn sie Originalpräparate abgeben anstelle Generika.

Beide Vorstösse können durch den Erlass von Verordnungen umgesetzt werden.

Gegen Gewinnverbot in Grundversicherung

Zuvor hatte der Nationalrat entschieden, dass er das Gewinnverbot für die Krankenkassen in der Grundversicherung kippen will. Er hat am Donnerstag dafür gestimmt, dass ein Teil der in Tarifverträgen ausgehandelten Rabatte an die Versicherer gehen soll.

Der Entscheid fiel mit 117 zu 67 Stimmen bei einer Enthaltung. Gesundheitsminister Alain Berset, SP und Grüne argumentierten vergebens, dass dieses Gewinnverbot in der Grundversicherung nicht angetastet werden dürfe.

Konkret sollen Rabatte, die Versicherer aushandeln, zu 25 Prozent an die Versicherer gehen und zu 75 Prozent an die Versicherten. Das soll Anreize für die Versicherer zur Kostendämpfung schaffen. Bisher galt in der Grundversicherung der Grundsatz, dass die Prämien kostendeckend sind und alle Überschüsse zurück an die Versicherten gehen.

veröffentlicht: 29. Oktober 2020 19:15
aktualisiert: 29. Oktober 2020 19:15
Quelle: sda

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