14 Tage zurückspulen

Neue Regelung zum Replay-Fernsehen in der Schweiz

· Online seit 12.06.2020, 11:52 Uhr
Replay-Fernsehen ist künftig 14 statt 7 Tage möglich. Die privaten Schweizer TV-Sender, Verbreiter und Verwertungsgesellschaften haben sich per 2022 auf einen neuen Tarif geeinigt und regeln damit das zeitversetzte Fernsehen neu.
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(sku/sat) Wer will, wird ab 2022 in der Schweiz Sendungen am Fernsehen anschauen können, die bis zu 14 Tage zurückliegen. Zudem werden die TV-Zuschauerinnen und Zuschauer bei den privaten Fernsehsendern selber entscheiden können, wie viel Werbung sie im sogenannten Replay-TV sehen wollen. Das teilen Fernsehbetreiber, -vertreiber und Verwertungsgesellschaften am Freitag in einer Mitteilung mit. Nach 18-monatigen Verhandlungen hätten sie eine neue Branchenlösung ausgearbeitet, welche die Zukunft des Replays sicherstellt. Der neue Tarif ist laut Mitteilung bereits am Donnerstag der Eidgenössischen Schiedskommission für Urheberrechte zur Genehmigung zugestellt worden. Die neue Regelung soll am 1. Januar 2022 in Kraft treten.

Die neue Lösung berücksichtige die Interessen von werbefinanzierten TV-Programmen, ohne dass die Zuschauer zum Konsum von Werbung gezwungen würden, heisst es in der Mitteilung weiter. Zusätzlich zum 14-tägigen Replay sollen die Kunden künftig nämlich auch auswählen können, wie viel Werbung sie im Replay anschauen wollen. Den TV-Verbreitern solle es nämlich möglich sein, Replay-Angebote mit reduzierter oder gar keiner Werbung anzubieten. Als Ersatz seien beispielsweise eine kurze Start-Werbung vor dem Replay vorgesehen oder drei bis vier Spots, wenn die Werbung überspult wird.

Nationalrat lehnte Lösung im Urheberrechtsgesetz ab

Nicht bei der Branchenlösung mit dabei ist laut Mitteilung die SRG. Auch bei den SRG Programmen solle es mit der Einigung jedoch möglich sein, künftig Sendungen bis 14 Tage zu speichern. «Es ist eine Kompromisslösung, bei der divergierende Interessen berücksichtigt wurden», lässt sich Simon Osterwalder, Geschäftsführer von Suissedigital, in der Mitteilung zitieren. Eine lange Periode der Rechtsunsicherheit gehe damit zu Ende. Und die Branchenvereinbarung stehe zum Beitritt allen TV-Verbreiter und TV-Anbieter. Roger Elsener, Geschäftsführer Entertainment bei CH Media, ergänzt: «Wir machen Replay-TV für die Zuschauerinnen und Zuschauer noch attraktiver.» Das werde eine gute Basis schaffen, um mit innovativen Angeboten zu wachsen und «weiter in Schweizer TV-Sendungen investieren können.»

Der Nationalrat hatte es Ende 2018 abgelehnt, eine Regelung zum Replay-TV im Schweizer Urheberrechtsgesetz zu verankern. Die vorberatende Rechtskommission wollte im Gesetz noch verankern, dass Kabelnetzbetreiber das Überspulen der Werbung nur dann ermöglichen dürfen, wenn der TV-Sender dem zugestimmt hat.

veröffentlicht: 12. Juni 2020 11:52
aktualisiert: 12. Juni 2020 11:52
Quelle: CH Media

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