Schweiz
Neues Gesetz gegen lästige Werbeanrufe
Wer jemanden mit Werbetelefonen belästigt, kann schon bald gebüsst werden. Am ersten April tritt ein verschärftes Gesetz in Kraft.
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Bereits jetzt sollten Leute, vor deren Nummer im Telefonbuch ein Stern steht, nicht von Werbefirmen angerufen werden. Dies klappt in der Praxis aber nicht.
Neu können deshalb die Anrufer mit Bussen belegt werden. Wie hoch diese ausfallen, legten die zuständigen Richter fest, sagte Guido Sutter, Leiter Recht beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, auf Anfrage. Die Höchststrafe betrage drei Jahre Gefängnis. Die Ermittlungen seien aber schwierig, da Werbe-Firmen häufig aus dem Ausland operieren würden, sagte Sutter weiter.
13. März 2020 - 00:18