«Mit öffentlichen Innenräumen sind auch Bars und Restaurants gemeint»

Ostschweizer Gesundheitsdirektoren schlagen den Regierungen diese gemeinsamen Standards vor

· Online seit 15.10.2020, 15:49 Uhr
Die Gesundheitsdirektoren der Ostschweizer Kantone (AI, AR, GL, GR, SG, SH, TG und Fürstentum Liechtenstein) schlagen ihren Regierungen ein Massnahmenpaket zur Bekämpfung des Coronavirus vor. Dieses beinhaltet unter anderem eine Maskenpflicht an privaten Veranstaltungen.
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Viele Ansteckungen würden derzeit an privaten und öffentlichen Veranstaltungen stattfinden, heisst es in einer Medienmitteilung der Ostschweizer Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren. Dabei werde der Mindestabstand sehr oft nicht eingehalten. «Infizierte Personen übertragen so das Coronavirus auf Personen, mit denen sie in Haushalten zusammenleben (Familien)», heisst es in der Mitteilung wörtlich. Gestützt auf diese Feststellung soll mit gezielten Massnahmen und gemeinsamen Standards versucht werden, das Virus einzudämmen:

  1. Schutzmaskenpflicht an öffentlichen und privaten Anlässen mit einer Teilnehmerzahl ab 30 Personen.
  2. Tanzverbot, aber keine Schliessung von Clubs und Partylokalen.
  3. Konsumation in Gastwirtschaftsbetrieben muss an einem festen Sitzplatz erfolgen.
  4. Eine generelle Schutzmaskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen wird von den Kantonen autonom entschieden.

Auf Nachfrage konkretisiert Thomas Zuberbühler, Leiter der Kommunikation des Kantons St.Gallen, die vorgeschlagenen Massnahmen: «Was die generelle Schutzmaskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen betrifft, gibt die Gesundheitsdirektorenkonferenz der Ostschweizer Kantone (GDK) keine Empfehlungen an die Kantonsregierungen ab.»

Öffentlich zugängliche Innenräume seien sämtliche Räume, welche allen Menschen offen stehen. Genauer gesagt:

Wie die St.Galler Kantonsregierung zur Maskentragepflicht steht, konnte Zuberbühler nicht sagen. Nur so viel: Bei der morgigen ausserordentlichen Regierungssitzung werde über alles diskutiert, auch über eine allfällige Maskenpflicht.

Weiteres Vorgehen

Wie es in der Mitteilung weiter heisst, werden die Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren der Ostschweizer Kantone diese Vorschläge nun den einzelnen Kantonsregierungen vorlegen. Diese seien frei, je nach epidemiologischer Lage abweichende Massnahmen zu beschliessen. «Die Ostschweizer Kantone informieren bis spätestens Mitte nächster Woche über die gefassten Beschlüsse.»

Liechtenstein zieht Schraube an

Das Fürstentum Liechtenstein wartet derweil nicht auf die Ostschweizer Kantone und verschärft die Coronaregeln per sofort: Private Feste mit mehr als 30 Personen müssen ein Schutzkonzept vorlegen. In Restaurationsbetrieben wird die maximale Grösse der Gästegruppen pro Tisch zudem auf sechs Personen reduziert, wie die Landesregierung am Donnerstag mitteilt. Weiter müssen Angestellte in Restaurants im bedienten Bereich eine Maske tragen.

Bei Anlässen, an denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, müssen Trennelemente aufgestellt oder Masken getragen werden. «Es liegt nun an uns allen, durch Disziplin und gesunden Menschenverstand die Anzahl der Neuinfektionen möglichst gering zu halten», appelliert die Regierung an die Bevölkerung. Nur so könnten noch weitergehende Massnahmen verhindert werden. (tn)

veröffentlicht: 15. Oktober 2020 15:49
aktualisiert: 15. Oktober 2020 15:49
Quelle: CH Media

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