Parteispenden

Parlament einigt sich auf Transparenzregeln bei Parteispenden

· Online seit 31.05.2021, 17:15 Uhr
Das Parlament will eine transparentere Politikfinanzierung. Ab einer Höhe von 15'000 Franken müssen Beiträge an Parteien und Komitees künftig offengelegt werden. Der Ständerat hat sich am Montag oppositionslos diesem Vorschlag des Nationalrats angeschlossen.
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Neben der Festlegung auf diesen Betrag hat sich die kleine Kammer ebenfalls stillschweigend dafür ausgesprochen, dass die Offenlegungspflicht der Spenden mit Stichkontrollen überprüft wird. Unbestritten war auch, dass Parteien offenzulegen haben, welche Mandatsträgerinnen und Mandatsträger mit Parteigeldern unterstützt werden.

Gestritten wird noch um die Frage, ob die Offenlegungspflicht auch für die Mitglieder des Ständerats gelten soll. «Eine unterschiedliche Praxis zwischen National- und Ständerat wäre der Öffentlichkeit schwierig zu erklären», gab Kommissionssprecher Daniel Fässler (Mitte/AI) zu bedenken. Thomas Hefti (FDP/GL) konterte im Namen einer starken Kommissionsminderheit, dass Ständeratswahlen klar die Sache der Kantone sei und sich der Bund hier nicht einzumischen habe.

Schliesslich sprach sich die kleine Kammer mit 25 zu 19 Stimmen dagegen aus, die Wahlkampfbudgets von gewählten Ständerätinnen und Ständeräten ebenfalls dem Gesetz zu unterstellen. Der Nationalrat entscheidet noch in dieser Woche über diese Differenz.

Kernpunkte bereinigt

Ansonsten sind die Differenzen im Bundesgesetz über die politischen Rechte ausgeräumt. Der Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für mehr Transparenz in der Politikfinanzierung (Transparenzinitiative)» ist auf der Zielgeraden.

Neben der Offenlegung von Parteispenden müssen künftig auch Kampagnengelder transparenter ausgewiesen werden. Das Parlament stimmte für einen Schwellenwert von 50'000 Franken, ab dem der Aufwand offengelegt werden muss. Die Initianten sehen hier einen Schwellenwert von 100'000 Franken vor.

Initianten bereit für Rückzug

Am Mittwoch debattiert der Nationalrat noch über die Initiative. Wie der Bundesrat und der Ständerat will seine vorberatende Kommission das Volksbegehren Volk und Ständen zur Ablehnung empfehlen. Die vom Parlament erarbeiteten Transparenzvorschriften auf Gesetzesstufe sind laut einer Mehrheit einer allzu detaillierten Regelung auf Verfassungsstufe, wie sie von der Volksinitiative vorgeschlagen wird, vorzuziehen.

Jedoch dürfte die Diskussion darüber nur noch Makulatur sein. Der Trägerverein der Transparenzinitiative hatte bereits zu einem früheren Zeitpunkt den bedingten Rückzug angekündigt, sollten die Schwelle von 15'000 Franken und die Stichprobenkontrolle von National- und Ständerat unterstützt werden. Dieses Kriterium ist nun erfüllt. «Dem Rückzug der Initiative sollte nichts mehr im Wege stehen», sagte Kommissionssprecher Fässler.

Die Initiative verlangt unter anderem, dass Spenden von mehr als 10'000 Franken für eine Partei, einen Wahlkampf oder für Abstimmungskampagnen öffentlich deklariert werden müssen. Heute ist dies anonym möglich.

Dafür geht der Gegenvorschlag in einem anderen Punkt über den Initiativtext hinaus: Er verbietet die Annahme von Geld aus dem Ausland und anonyme Zuwendungen - unabhängig vom Betrag. Die Initiative hat nur anonyme Zuwendungen im Visier.

Im zweiten Anlauf

Es war ein langer Weg, bis sich die Räte auf neue Regeln bei der Politikfinanzierung einigen konnten. Grundsätzlich gaben die zuständigen Kommissionen bereits im Frühjahr 2019 grünes Licht für einen Gegenvorschlag zur Transparenzinitiative. Bei den Beratungen im Plenum ging es dann aber mehrmals hin und her.

Im vergangenen September war die Vorlage gefährdet. Der Nationalrat lehnte sie in der Gesamtabstimmung ab. Zuvor hatte die grosse Kammer den Gegenvorschlag in wesentlichen Punkten abgeschwächt. Im zweiten Anlauf Anfang März 2021 stimmte der Nationalrat dem Gesetzesentwurf dann doch noch zu. Nein stimmten nur noch die SVP und ein grosser Teil der Mitte-Fraktion.

Anfänglich skeptisch zeigte sich auch der Bundesrat. Er befürchtete einen hohen administrativen Aufwand. Es habe aber ein Mentalitätswandel stattgefunden, weshalb der Bundesrat seine Meinung geändert habe, sagte Justizministerin Karin Keller-Sutter in der Frühjahrssession.

Seit Einreichen der Transparenzinitiative führten diverse Kantone Transparenzregeln ein, in anderen Kantonen sind entsprechende Vorstösse und Unterschriftensammlungen hängig. Aus dem Ausland waren in den vergangenen Jahren immer wieder kritische Töne betreffend Transparenzvorschriften zu hören.

veröffentlicht: 31. Mai 2021 17:15
aktualisiert: 31. Mai 2021 17:15
Quelle: sda

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