Parlament einigt sich bei BVG-Reform in einigen Kernpunkten
Die BVG-Reform nimmt an Fahrt auf. Der Nationalrat ist dem Ständerat in verschiedenen Kernpunkten der Vorlage gefolgt. So hat er sich für eine Senkung des Umwandlungssatzes auf dem Pensionskassen-Kapital von 6.8 auf 6 Prozent ausgesprochen.
Rentenzuschlag für Übergangsgeneration
Weil die Senkung des Umwandlungssatzes vor allem bei jenen Personen, die bald pensioniert werden, zu tieferen Renten führt, soll diesen ein Zuschlag bezahlt werden. So sollen nach der Senkung des Umwandlungssatzes 15 Jahrgänge der Übergangsgeneration lebenslang einen Rentenzuschlag auf der beruflichen Vorsorge erhalten. Rund die Hälfte der Versicherten soll von einem Zuschlag profitieren, während Personen mit hohen Renten nicht zusätzlich unterstützt werden.
Koordinationsabzug wird ersetzt
Auch in der Frage, auf welchen Teil des Lohns künftig Pensionskassen-Beiträge bezahlt werden müssen, kamen sich die Räte näher. Neu soll es keinen fixen Koordinationsabzug mehr geben. Stattdessen sollen immer 80 Prozent des Lohnes versichert sie. Eine Differenz gibt es aber noch. Der Ständerat will einen proportionalen Abzug von 15 Prozent, der Nationalrat von 20 Prozent.
Das es noch weitere Differenzen gibt, geht die Vorlage zurück in den Ständerat. Dieser wird die Vorlage voraussichtlich am Donnerstag beraten.
sda