Turbo-Sanktionen

Parlament fordert Ausweisentzug für lärmende Autoposer

· Online seit 09.12.2022, 13:03 Uhr
Im Tunnel nochmal extra ordentlich aufs Gas treten und den Motor aufheulen lassen soll bald Konsequenzen haben. Mit einem Entzug der Fahrerlaubnis sollen Autoposerinnen und Autoposer in die Schranken gewiesen werden.
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Wer mit seinem Fahrzeug wiederholt absichtlich hohen Lärm erzeugt für mehr Aufmerksamkeit, soll härter bestraft werden können. Der Bundesrat sieht in der vom Parlament gewünschten Vorlage neu einen Ausweisentzug vor. Weitere Massnahmen sollen das Autoposing eindämmen.

Ersttäterinnen oder Ersttäter sollen lediglich verwarnt werden, schrieb der Bundesrat am Freitag zur Vernehmlassungseröffnung. Erst bei einer erneuten Widerhandlung innerhalb von zwei Jahren droht demnach Autoposerinnen und Autoposern ein Führerausweisentzug von mindestens einem Monat.

Übeltäter mit Lärmblitzer erwischen

Weiter schlägt der Bundesrat ein Verbot von Ersatzschalldämpfern für Fahrzeuge wie Motorräder vor, welche zu höheren Geräuschemissionen führen als ursprünglich verbaute Bauteile. Ebenso soll die Zulassung von entsprechend geänderten Fahrzeugen verboten werden. Werden bei Kontrollen wiederholt lärmrelevante Manipulationen festgestellt, sollen wiederkehrende amtliche Nachprüfungen verlangt werden können.

Ausserdem werden die rechtlichen Grundlagen für eine finanzielle Unterstützung von Kantonen geschaffen, welche ihre Verkehrslärmkontrollen intensivieren. Für die Unterstützung des Vollzugs wurden technische und rechtliche Abklärungen für den Einsatz von Lärmblitzern getroffen. Ob und bis wann zuverlässige Geräte zum ordentlichen Einsatz zur Verfügung stehen werden, lässt sich laut dem Bundesrat aber noch nicht abschätzen.

Verzeigung wegen Belästigung

Die Massnahmen gegen unnötigen Verkehrslärm hatte das Parlament vorgeschlagen. Nebst den Manipulationen an Fahrzeugen - dem sogenannten Tuning - nahm in den vergangenen Jahren auch das Verhalten der Lenkenden - das Posing - stark zu und rückte so in den öffentlichen Fokus.

Bereits das geltende Recht sieht vor, dass Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer jede vermeidbare Belästigung der Bevölkerung zu unterlassen haben. Wer mit seinem Fahrzeug unnötigen Lärm verursacht, kann bereits heute verzeigt werden.

Heulende Motoren – hässige Anwohner

Mit der Revision wird die Liste der Fahrmanöver, die als Erzeugung von unnötigem Lärm gelten, nun erweitert und modernisiert, wie der Bundesrat schreibt. Entsprechendes Fahrverhalten soll überall und zu jeder Tageszeit als strafbare Belästigung gelten. Heute werden Verstösse «namentlich in Wohn- und Erholungsgebieten und nachts» sanktioniert.

Zudem wurden neue Ordnungsbussen-Tatbestände definiert. So werden beispielsweise Fahrzeugführende gebüsst, wenn sie den Motor unnötig aufheulen lassen.

Die Vernehmlassung zu den Änderungen im Strassenverkehrsgesetz und verschiedenen Verordnungen dauert bis am 23. März 2023.

Was findest du zu dem Thema? Übertrieben harte Konsequenzen oder begrüssenswerte Massnahme? Diskutiere in den Kommentaren mit. Aber höflich.

(sda/roa)

veröffentlicht: 9. Dezember 2022 13:03
aktualisiert: 9. Dezember 2022 13:03
Quelle: Today-Zentralredaktion

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