Bundesgericht

Partnerin schwer verletzt: Keine stationäre Massnahme für den Täter

· Online seit 29.03.2022, 12:27 Uhr
Es wird definitiv keine stationäre therapeutische Massnahme für einen Mann angeordnet, der 2017 mit einem Küchenmesser mehrmals auf seine Partnerin einstach. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Luzerner Oberstaatsanwaltschaft abgewiesen.
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Das Bundesgericht kommt in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil zwar zum Schluss, dass der wegen eventualvorsätzlicher Tötung verurteilte Eritreer unter Schizophrenie leide. Die Krankheit sei jedoch erst zwei Jahre nach der Tat ausgebrochen und diagnostiziert worden.

Die Tat des zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten verurteilten Mannes stehe also nicht im Zusammenhang mit einer schweren psychischen Störung, wie dies für die Anordnung einer stationären therapeutischen Massnahme notwendig wäre.

Der Eritreer verletzte seine damalige Partnerin schwer. Sie überlebte dank einer Notoperation. Das Gericht sprach neben der Strafe eine Landesverweisung von zwölf Jahren aus.

veröffentlicht: 29. März 2022 12:27
aktualisiert: 29. März 2022 12:27
Quelle: sda

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