Partnerin schwer verletzt: Keine stationäre Massnahme für den Täter
Das Bundesgericht kommt in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil zwar zum Schluss, dass der wegen eventualvorsätzlicher Tötung verurteilte Eritreer unter Schizophrenie leide. Die Krankheit sei jedoch erst zwei Jahre nach der Tat ausgebrochen und diagnostiziert worden.
Die Tat des zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten verurteilten Mannes stehe also nicht im Zusammenhang mit einer schweren psychischen Störung, wie dies für die Anordnung einer stationären therapeutischen Massnahme notwendig wäre.
Der Eritreer verletzte seine damalige Partnerin schwer. Sie überlebte dank einer Notoperation. Das Gericht sprach neben der Strafe eine Landesverweisung von zwölf Jahren aus.