Polizeidirektoren kritisieren Bundesrat für Demo-Empfehlungen
Ab morgen Samstag sind öffentliche Demonstrationen mit bis zu 300 Menschen wieder erlaubt, sofern die Hygiene- und Abstandsregeln respektiert würden. Das hat der Bundesrat entschieden. Demnach müssen Behörden die Bewilligung verweigern, wenn aufgrund des Gesuchs die Beschränkung auf 300 Teilnehmende nicht eingehalten werden könne oder während der Kundgebung zum spontanen Mitwirken aufgerufen werde. Für die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) ist das ausgesprochen schwierig.
In einer Mitteilung vom Freitag empfiehlt sie deshalb den kantonalen Behörden, keine Bewilligung zu erteilen, wenn die Beschränkung auf 300 Personen nicht sichergestellt werden könne. Zudem sei ein Schutzkonzept einzureichen. Darin müsse aufgezeigt werden, wie die Eindämmung eines Übertragungsrisikos sichergestellt werde, sofern die Distanzregeln nicht eingehalten werden könnten. Präsenzlisten dürften nicht gefordert werden. Das Schutzkonzept sei zwar Bestandteil des Gesuchs, die Durchsetzung sei aber schwierig und die Nichteinhaltung ziehe nicht zwingend eine polizeiliche Intervention nach sich. (sih)